Hübsch gestaltete Wertpapiere samt Kupons oder Dividenden zum Ausschneiden: Gefühlt gehört diese Form der Geldanlage schon seit Jahrzehnten der Vergangenheit an. Doch in heimischen Tresoren und Bankschließfächern liegen noch unzählige solcher Papiere – nicht nur Aktien und Anleihen, sondern auch Fondsanteile.

Seit einigen Wochen jedoch tickt für diese effektiven Stücke deutscher Fonds die Uhr: Bis spätestens Ende dieses Jahres müssen die Inhaber sie in ein Depot einliefern, sonst verieren sie ihre Handelbarkeit. Wer zu spät reagiert, besitzt nur noch ein Legitimationspapier für eine Depotgutschrift gegenüber der Verwahrstelle des Fonds. Der Anleger bleibt zwar Inhaber des Anteils, er hat aber kein verkehrsfähiges Wertpapier mehr. Geregelt ist das im neuen Paragraf 358 (Ziffer 3 und 4) des Kapitalanlagegesetzbuches (KAGB).

Dieser Paragraf wurde zwar schon im Februar mit dem OGAW-V-Umsetzungsgesetz ins KAGB eingeführt, fand bislang aber kaum Beachtung. Doch das dürfte sich ändern, wenn das Fristende näher rückt. Finanzberater tun also gut daran, ihre Kunden auf die neue Regel hinzuweisen: Noch bleibt Zeit, die Tafelpapiere in aller Ruhe einzuliefern.

Bis in die 1990er-Jahre hinein sehr populär
Die deutsche Regelung ist immerhin anlegerfreundlicher als die Luxemburger: Wer es versäumt hatte, die effektiven Stücke seines Luxemburger Fonds bis 18. Februar 2016 einzuliefern, ist jetzt nicht  einmal mehr Anleger, Der Gegenwert des Anteils wurde zur Abholung bei der "Caisse de Consignation" in Luxemburg hinterlegt. (Lesen Sie zur Luxemburger Regelung auch den Artikel "Enteignung per Ansage" in FONDS professionell 1/2015 – angemeldete FONDS professionell KLUB-Mitglieder können den Beitrag hier im E-Magazin abrufen.)

Effektive Wertpapiere waren bis in die 1990er-Jahre hinein sehr populär; in den 2000er-Jahren ebbte das Interesse ab. Beispielsweise stellte Pioneer Investments die Ausgabe effektiver Stücke bei den letzten Fonds zum 30. Juni 2010 ein.

Dass die Papiere nun ganz vom Markt verschwinden, liegt zu einem guten Teil an den USA und ihrem Steuerabkommen FATCA. Hier hatte die EU-Fondsbranche Erleichterungen für sich ausgehandelt. Im Gegenzug musste sie den Amerikanern versprechen, die Neuausgabe von effektiven Stücken einzustellen. Luxemburg ging als erstes Land einen Schritt weiter – und ließ die noch im Umlauf befindlichen Tafelpapiere einziehen. Dass nun Deutschland folgt, galt Kennern der Materie nur als eine Frage der Zeit. (bm)