Die Finanzaufsicht Bafin hat am Montag begonnen, "Maßnahmen gegenüber Instituten oder Geschäftsleitern" zu veröffentlichen. Grundlage für die Veröffentlichung ist Paragraf 60b Absatz 1 Kreditwesengesetz.

Dem öffentlich einsehbaren Register ist unter anderem zu entnehmen, welche Bußgelder die Behörde von Banken und anderen von ihr überwachte Finanzdienstleister fordert.

Bereits vier Eintragungen
Am Starttag fanden sich vier Eintragungen in dem Register: Gegen die Shinhan Bank Europe GmbH verhängte sie im Februar ein Bußgeld in Höhe von 10.000 Euro, weil das Institut die Großkreditobergrenze nicht eingehalten hatte. Für die Sparkasse Dinslaken-Voerde-Hünxe ordnete sie Mitte Januar 2015 erhöhte Eigenmittelanforderungen an, so wie sie das Anfang Dezember bereits gegenüber der Frankfurter Niederlassung der China Construction Bank getan hatte.

Die älteste Mitteilung bezieht sich auf einen Vorgang von Anfang November, als die Bafin der J.P. Morgan AG ein Bußgeld über 30.000 Euro aufgebrummt hatte. "Das Institut hatte einer sofort vollziehbaren Anordnung der Bafin im Bereich des Risikomanagements zuwidergehandelt, indem es die angeordnete Mängelbeseitigung nicht hinreichend schnell durchführte", heißt es in dem neuen Register. (bm)