Die Pläne des Bundesarbeitsministeriums (BMAS) für eine Reform der betrieblichen Altersvorsorge (bAV) haben aus der Versicherungswirtschaft und der Wissenschaft zum Teil erhebliche Kritik erfahren. Jörg Asmussen, Staatssekretär im BMAS, betonte daher gegenüber der Deutschen Aktuarvereinigung (DAV), dass sein Haus nicht die bestehenden bAV-Systeme auflösen möchte.

"Wir hören aber auch von Befürchtungen, dass hierdurch bewährte, bestehende Betriebsrentensysteme gefährdet sein könnten. Dies ist nicht unsere Zielrichtung und ein wichtiger Aspekt, der bei der Einführung neuer und der Fortentwicklung bestehender Systeme stets zu berücksichtigen ist", sagte Asmussen in einem Gespräch mit der DAV. Daher werde man sich mit allen Beteiligten die Zeit nehmen, die nötig sei, um eine Ausweitung der bAV zum Erfolg zu führen.

Kritikpunkt: Verpflichtende Tarifverträge
Der Stein des Anstoßes für die Versicherungswirtschaft ist ein Entwurf des BMAS mit dem Namen "Das Neue Sozialpartnermodell Betriebsrente". Dieser zielt darauf ab, dass kleinere und mittlere Betriebe (KMU) durch verpflichtende Tarifverträge ihren Mitarbeitern Betriebsrenten anbieten. Dies solle dadurch erreicht werden, dass den Tarifvertragsparteien eine sehr weitreichende Befugnis zur Ausgestaltung des rechtlichen Rahmens der bAV eingeräumt wird. Unter anderem soll es möglich sein, dass ein Arbeitgeber, der eine solche Versorgung gewährt, mit der Zahlung seines Beitrages alle seine Pflichten aus der Versorgungszusage erfüllt ("pay and forget"). Die gesamte Versorgungsverpflichtung läge bei einer von den Tarifparteien kontrollierten "gemeinsamen Einrichtung" im Sinne des Tarifvertragsgesetzes (TVG). Auf diese Weise wären als Versicherungsunternehmen als bAV-Anbieter außen vor.

Der BMAS-Staatssekretär verwies weiter darauf, dass sich die Vorschläge des BMAS in erster Linie auf kleinere und mittlere Betriebe beziehen, und nicht auf alle Unternehmen. Die Versicherer haben also durchaus noch potenzielle Kunden: "Wir sind davon überzeugt, dass die Tarifvertragsparteien eine wichtige Rolle in der Bereitstellung eines Zugangs zur betrieblichen Altersversorgung für diese Unternehmen spielen können. Unser Modell will den Sozialpartnern, die im Bereich Alterssicherung mehr machen wollen als bisher, die Umsetzung ihrer Pläne erleichtern", so Asmussen.

Finanzstaatssekretär fordert geringere Kosten bei Policen
Das Gespräch mit Asmussen veröffentlichte der DAV in einer Broschüre zu seiner DAV/ DGVFM-Jahrestagung 2015. In dieser ist auch ein Beitrag von Asmussens Kollege im Finanzministerium, Michael Meister, enthalten. Der CDU-Politiker mahnte dort die Versicherer, dass diese in dem für alle Versicherungsnehmer prekären Niedrigzinsumfeld mit ihren Produkten ebenfalls auf dieses reagieren sollten.

Insbesondere eine niedrigere Kostenbelastung der Tarife müsse angestrebt werden, was auch zulasten der Vermittlervergütung gehen dürfte: "Mit dem im vergangenen Jahr verabschiedeten Lebensversicherungsreformgesetz hat der Gesetzgeber ein klares Signal für mehr Kostenbewusstsein ausgesendet, indem er Lebensversicherer dazu verpflichtet hat, bei ihren kapitalbildenden Produkten die kostenbedingte Renditeminderung offenzulegen", schreibt Meister. Dies schaffe einen wirksamen Anreiz zu Kostensenkungen im Versicherungssektor. (jb)