Die neue "Nahles-Rente" ist noch nicht verabschiedet, und doch wirft sie bereits ihre Schatten voraus. Da Bundesarbeitsministerin Andrea Nahles in ihren neuen Gesetzesplänen zur betrieblichen Altersversorgung (bAV), die derzeit in ihrem Haus ausgearbeitet werden, künftig die alternativen Modelle zu Versicherungslösungen fördern will, bedeutet das nach den Änderungen durch das Lebensversicherungsreformgesetz einen weiteren Rückschlag für Makler und Vermittler.

Um sich im neu regulierten Umfeld entsprechend zu positionieren, suchen Makler und Vermittler nach neuen Geschäftsmöglichkeiten. Dementsprechend beobachtet die Kanzlei F.E.L.S. aus Nürnberg seit Bekanntwerden der Nahles-Pläne ein stetig steigendes Interesse an den Seminaren und Workshops zu Themen der betrieblichen Altersvorsorge. "Während in der Vergangenheit zum allergrößten Teil Vertreter aus den kleineren und mittleren Unternehmen unsere Veranstaltungen besuchten, bilden jetzt Finanzberater und Makler die Mehrheit", erklärt dazu Sozius Manfred Baier. Die F.E.L.S.-Gruppe besteht aus vier Beratungsgesellschaften mit Rechtsanwälten, Steuerberatern und Wirtschaftsprüfern und ist nach eigenen Angaben führende Konzeptionärin von Unterstützungskassen zur betrieblichen Altersversorgung in Deutschland. Solche U-Kassen haben in Deutschland bereits eine sehr lange Tradition.

Pauschaldotierte Unterstützungskassen mit eheblichen Vorteilen
Der Umstieg von bAV-Spezialisten mit bisherigem Versicherungshintergrund auf Unterstützungskassen-Modelle sei vergleichsweise einfach, ist Baier überzeugt. Nach aktuellen Studien liege die Durchdringung der bAV in den Unternehmen bislang nicht einmal bei einem Drittel. Die Rentabilitätsschwäche von versicherungsförmigen bAV-Lösungen, die immer noch den Hauptteil der bAV ausmachen, sei den Unternehmen der mittelständischen Wirtschaft weitgehend bekannt und öffne Beratern mit versicherungsfreien bAV-Modellen alle Türen. In hausinternen Workshops und Seminaren vermitteln die bAV-Experten von F.E.L.S. die nachvollziehbaren Vorteile insbesondere der pauschaldotierten Unterstützungskasse (PDUK). Als solche nennt Baier im Wesentlichen: Strategische Sicherung der Liquidität des Unternehmens, mittelfristige Banken- und Börsenunabhängigkeit, Steigerung der Mitarbeiter-Identifikation mit dem Unternehmen und damit auch der Mitarbeiter-Motivation, Steuervorteile und die Möglichkeit von Individual-Konzepten. Abgesichert sind die Anwartschaften über den Pensionssicherungsverein PSV.

Hohe Erfolgsaussichten und stornofreie Abschlüsse
Auch für den bAV-Berater selbst biete die Vermittlung von PDUK-Konzepten eine Reihe von Vorteilen. „Sie helfen bei der Kundenbindung, die Erfolgsaussichten sind angesichts einer durchschnittlichen Teilnahmequote in den Unternehmen von über 80 Prozent ausgesprochen hoch und die Abschlüsse sind stornofrei“, so der bAV-Experte. „Allerdings sollten Berater und Vermittler in der bAV schon ein unternehmerisches Denken mitbringen und sich beispielsweise auch mit der Vermittlung von komplexen Kapitalanlageprodukten auskennen.“

Die Zusammenarbeit mit F.E.L.S schließt die in der bAV-Beratung geforderte Rechts- und Steuerberatung durch hauseigene, spezialisierte Mandatsträger ein. Auf Wunsch bietet F.E.L.S eine umfassende, bundesweite Vertriebsunterstützung. (hh)