Die 2009 eingeführte Abgeltungsteuer steht wieder zur Debatte. Der Bundesrat möchte wegen des bevorstehenden internationalen automatischen Datenaustauschs über Finanzkonten die "Notwendigkeit der bestehenden Abgeltungsteuer evaluieren". Dabei soll insbesondere geprüft werden, ob Kapitalerträge künftig wieder mit dem persönlichen Steuersatz zu versteuern sind, wie der Bundestag mitteilte. In einer Expertenanhörung vor dem Finanzausschuss des Parlamentes gab es darüber kontroverse Meinungen.

Experten und Verbände uneins
Die deutschen Banken setzen sich für den Erhalt der Abgeltungsteuer auf Kapitalerträge ein. Die Deutsche Kreditwirtschaft, der Zusammenschluss der Spitzenverbände der deutschen Finanzinstitute, erklärte, dass die pauschale Besteuerung für ein funktionierendes Steuerregime bei Kapitaleinkünften sorge. Auch die Kunden seien überwiegend zufrieden.

Dagegen argumentiert die Deutsche Steuergewerkschaft, dass die Vereinfachung in der Verwaltung zulasten der Steuerungerechtigkeit gehe. Begründung: Die aktive Erwerbstätigkeit würde mit Höchststeuersätzen belegt, die passive Kapitalnutzung dagegen nur mit 25 Prozent. Das Deutsche Institut für Wirtschaftsforschung bezeichnet die Abschaffung der Abgeltungsteuer als "sinnvolle Reformoption". Ihre Geschäftsgrundlage falle zunehmend weg. Obendrein würden Kleinanleger diskriminiert, weil für sie das Halb- und Teileinkünfteverfahren nicht gelte.

Zur Erinnerung: Der damalige SPD-Bundesfinanzminister Peer Steinbrück beschloss die Abgeltungssteuer vor sechs Jahren, um die Kapital- und Steuerflucht aus Deutschland einzudämmen. Daher werden seitdem statt des persönlichen Einkommensteuersatzes von bis zu 45 Prozent auf Kapitalerträge pauschal 25 Prozent fällig. Steinbrück verteidigte dies damals mit Blick auf die Kapitalabwanderung in Steueroasen mit den bereits legendären Worten: "Besser 25 Prozent von x als 45 Prozent von nix."

Die vollständige Pressemitteilung des Bundestages zu der Expertenanhörung lesen Sie hier. (jb)