Anleger mit offenen Immobilienfonds in Abwicklung dürfen auf eine deutliche Steuerersparnis hoffen. Hintergrund ist ein von der Fachöffentlichkeit bislang kaum wahrgenommenes Gesetzesvorhaben der großen Koalition: Die schwarz-rote Bundesregierung möchte vermeiden, dass beim Übergang der Immobilien vom Fonds auf die Depotbank Grunderwerbsteuer anfällt, so wie das bislang noch der Fall ist.

Die Finanzkrise hatte dazu geführt, dass in Deutschland mehr als ein Dutzend offene Immobilienfonds abgewickelt werden müssen. Die Finanzaufsicht räumte den Fonds eine Frist von meist drei bis fünf Jahren ein, um ihre Objekte zu verkaufen. Der Restbestand geht am Ende dieser Frist auf die Depotbank über. Weil dies einen Eigentümerwechsel bedeutet, fällt hierbei Grunderwerbsteuer ein. Je nach Bundesland kann diese Steuer bis zu 6,5 Prozent des Kaufpreises betragen – für die ohnehin gebeutelten Anleger ein schmerzhafter Verlust. Doch damit soll nun Schluss sein.

Zeitnahe Umsetzung geplant
Zur Sprache kam das Thema Ende September in einer Sitzung des Finanzausschusses des Bundestages. Das dort behandelte Regelwerk trägt den schönen Namen "Gesetz zur Umsetzung der Protokollerklärung zum Gesetz zur Anpassung der Abgabenordnung an den Zollkodex der Union und zur Änderung weiterer steuerlicher Vorschriften".

"Die Koalitionsfraktionen der CDU/CSU und SPD erklärten, dass eine praktikable Lösung gefunden werden müsse, die es ermögliche, den Grundstückserwerb durch den Übergang des Sondervermögens von der Kapitalverwaltungsgesellschaft auf die Verwahrstelle von der Grunderwerbsteuer auszunehmen, und dass sie beabsichtigten, dies zu tun", teilte ein Sprecher des Bundesfinanzministeriums auf Anfrage von FONDS professionell ONLINE mit. Wann genau dies passieren wird, ist noch nicht bekannt. In der Stellungnahme des Finanzausschusses ist nur die Rede davon, dass dies "zeitnah in einem der nächsten Gesetzgebungsverfahren" geschehen soll. (jb/bm)