Fondsbranche und Vermittler dürfen auf eine Verschnaufpause bei der Regulierung hoffen, sagte Thomas Richter, Chef des Fondsverbands BVI, auf dem FONDS professionell KONGRESS. In der Politik sei die Einsicht gereift, dass zunächst untersucht werden müsse, ob die neu erlassenen Vorschriften im Finanzbereich auch die gewünschten Ergebnisse zeigen oder ob unerwünschte Nebenwirkungen aufgetreten seien. Allerdings sei die von der Politik aufgesetzte Regulierung nur "die Spitze des Eisbergs". Der Großteil der Regeln, die auf Berater und Anbieter durchschlagen, seien aber Durchführungsbestimmungen und Leitlinien der europäischen Aufsichtsbehörden. Diese würden den Verband weiterhin erheblich beschäftigen.

 

Zudem zeigte sich Richter erleichtert über die Abschaffung der ausführlichen Protokollpflichten in Vermittlungsgesprächen. "Die Tage des Beratungsprotokolls sind gezählt", sagte Richter in Mannheim. "Die Frage ist aber, was kommt danach?" Die Geeignetheitsüberprüfung vereinfache zwar für Berater die Dokumentation. Demnach muss ein Berater nur noch protokollieren, dass das ausgewählte Produkt den Bedürfnissen des Anlegers entspreche.

 

Anbieter und Vermittler müssen aber im Zuge dessen ausweisen, für welche Kundengruppe ein bestimmtes Produkt geeignet ist. "So, als ob man auf ein Auto ein Etikett kleben muss, für welche Fahrer das Auto gedacht ist", erläutert Richter. Doch dafür müssen zunächst Definitionen erstellt werden. Unter anderem deshalb glaubt Richter an eine Verschiebung der Finanzmarktrichtlinie Mifid II. Für ein pünktliches Inkraftreten nächstes Jahr fehlten noch zu viele erforderliche, konkrete Vorgaben.

 

Fehlstart des Finanzmarktwächters

Richter kritisierte in seinem Vortrag den erst vor kurzem gestarteten Finanzmarktwächter scharf. Die neu geschaffene Institution unter dem Dach der Verbraucherzentralen habe jüngst mit ihrer Studie über die Beratungsqualität einen "fulminanten Fehlstart" hingelegt. Die methodisch fragwürdige Untersuchung war zu dem Ergebnis gekommen, dass rund 95 Prozent der Anlagevorschläge von Bankberatern nicht den Kundenbedürfnissen entspreche (lesen Sie hierzu auch den Kommentar von FONDS professionell-Chefredakteur Bernd Mikosch).

 

Die Studie sei jedoch grundlegend falsch aufgebaut und angelegt gewesen, kritisiert Richter. Sie habe nämlich nur Fälle untersucht, in denen sich Kunden wegen des Verdachts auf Falschberatung an die Verbraucherzentralen gewandt hätten. "Das ist, wie wenn man nur die Autobesitzer über die Zuverlässigkeit ihres Modells befragt, wenn ihr Auto gerade in der Werkstatt steht", sagt Richter. Der Großteil der Beratungsgespräche verlaufe einwandfrei. (ert)