Zeitplan, Risikoermittlung, Kostenmodell: So ziemlich nichts findet der deutsche Fondsverband BVI lobenswert an den Vorschlägen, die die drei europäischen Aufsichtsbehörden zur technischen Ausgestaltung der Ende 2014 verabschiedeten EU-Anlegerinformations-Verordnung für Retail-Investmentprodukte wie Fonds oder Lebenspolicen ("Packaged Retail and Insurance-based Investment Products", kurz: PRIIP) unterbreitet haben.

Insbesondere die Vorschläge zur Ermittlung der Kosten und der Risiken im Basisinformationsblatt für die PRIIPs (PRIIPs-KID), die die Wertpapieraufsicht ESMA, die Versicherungsaufsicht EIOPA und Bankenaufsicht EBA gemeinsam ausformuliert haben, kritisiert der BVI als praxisuntauglich. "Die unterschiedlichen Berechnungsmethoden für den Risikoindikator werden zu keinem aussagekräftigen Vergleich zwischen den Anlageprodukten führen", sagt Thomas Richter, Hauptgeschäftsführer des BVI. "Allein für Investmentfonds sind mindestens drei Methoden anzuwenden. Das widerspricht dem sinnvollen politischen Ziel der PRIIPs-Verordnung, mehr Verbraucherschutz durch vergleichbare Informationen zu schaffen."

Auch das Modell zur Ermittlung der Transaktionskosten von Anleihen in Fondsvermögen führt dem BVI zufolge bestenfalls zu einer Scheingenauigkeit. "Der von den Aufsichtsbehörden vorgeschlagene Weg mit vermeintlichen Marktdaten blendet aus, dass die Händler An- und Verkaufskurse von Anleihen nur unregelmäßig und lediglich als Indikation veröffentlichen", so Richter. Besser wäre, auf Basis von längerfristigen Marktdaten Mittelwerte vorzugeben, die die Aufsichtsbehörden jährlich überprüfen.

Zeitplan zu ambitioniert?
Die Details dieser KIDs, die ab dem 31. Dezember 2016 gelten sollen, werden aktuell von den Aufsichtsbehörden erarbeitet. Diese hatten im Juni dieses Jahres ein erstes technisches Diskussionspapier veröffentlicht und am 11. November die Entwürfe für die technischen Regulierungsstandards der PRIIPs-KIDs zur Diskussion gestellt. Diesbezüglich schlagen die Behörden ein Muster für das PRIIPs-KID vor. Branchenverbände können bis zum 29. Januar 2016 ihre Stellungnahmen abgeben.

Der Verband findet auch kritische Worte zum Zeitplan der PRIIP-Umsetzung für die Finanzdienstleister, da die finalen Details zum PRIIPs-Informationsblatt wohl frühestens zur Jahresmitte vorliegen werden. Außerdem solle sich die Beschreibung des Kleinanlegertyps in der Verordnung an der Bestimmung des Zielmarkts nach Mifid II richten. "Sollte Mifid II um ein Jahr verschoben werden, wäre es sinnvoll, die PRIIPs-Verordnung auch später in Kraft treten zu lassen", schreibt der BVI. (jb)