In dem Anfang 2015 bekannt gewordenen Anlegerskandal um die Berliner Wirtschafts- und Finanzstiftung (BWF) sind nun erste Vermittler zu Schadensersatz wegen Falschberatung verurteilt worden. Dies berichtet die "Frankfurter Allgemeine Zeitung" (FAZ). Die meisten der von den Gerichten unter anderem in Köln, Frankfurt an der Oder, Hof und Berlin gesprochenen Urteile seien aber noch nicht rechtskräftig. Ein Entscheid des Landgerichts Verden an der Aller in Niedersachsen dagegen schon.

Gegen die auch unter dem Namen "Bund Deutscher Treuhandstiftungen" bekannt gewordene Gesellschaft ermittelt die Staatsanwaltschaft Berlin. Der Vorwuf: Die zwischen August 2011 und Januar 2015 bei rund 6.500 Kleinanlegern eigesammelten 57 Millionen Euro seien nur in Teilen und nicht, wie geplant, komplett in Gold angelegt worden. Von den angeblich rund vier Tonnen Gold seien nur ganze 324 Kilogramm echt, der Rest war gefälscht.

Neben diesem Betrugsvorwurf steht auch ein Verstoß gegen das Kreditwesengesetz (KWG) im Raum, da die BWF Anlegern nicht nur physisches Gold zum Erwerb angeboten sondern sich zugleich verpflichtet hatte, dieses nach einer bestimmten Zeit mit kräftigen, unrealistischen Aufschlägen auf den ursprünglichen Preis zurückzukaufen. Dies ist laut Gesetzesdefinition ein erlaubnispflichtiges Einlagengeschäft, für das die BWF aber keine Lizenz hatte.

Traumhafte Renditen
Die erfolgreichen Schadensersatzklagen gegen die Vermittler – bei der BWF ist wohl nichts mehr zu holen – setzen an diesem Einlagengeschäft an: "Insbesondere die Pflicht zur Prüfung der Plausibilität der besagten Anlage dürfte in vielen Fällen verletzt worden sein", teilte Rechtsanwalt Jan-Sören Grundmann, der für die Kanzlei Teichmann & Trotzki den Beschluss in Verden erstritten hat, der FAZ mit.

Bei diesem Fall hatte ein Ehepaar Geld in zwei Produkte der BWF investiert. Der Mann zahlte bei dem "Gold Plus" am Anfang 1.000 Euro ein und dann monatlich 50 Euro, so die FAZ. Am Ende sollten so 7.000 Euro zusammengekommen sein. Nach zehn Jahren, so stand es im Vertrag, wollte das Unternehmen ihm einen "garantierten Rückkaufkurs" für sein Gold von 150 Prozent zahlen. Die Frau investierte ebbenfalls in Summe 7.000 Euro in das Schwesterprodukt "Gold Standard" und sollte nach acht Jahren garantierte 180 Prozent zurückbekommen.

Das Gericht teilte die Auffassung des Kundenanwaltes, dass dies zu schön war, um wahr zu sein. Wegen "pflichtwidriger Beratung" bekam das Paar 9.300 Euro plus Zinsen von dem Makler zugesprochen. (jb)