Neues vom BWF-Skandal: Ein Vermittler, der die rechtlich umstrittenen Gold-Produkte der unter dem Namen "Berliner Wirtschafts- und Finanzstiftung" oder "BWF-Stiftung" firmierenden Gesellschaft vertrieb, muss einer geschädigten Anlegerin ihre Einlage in Höhe von 20.000 Euro vollständig ersetzen. Das meldet der Anlegeranwalt Matthias Gröpper von der auf Bank- und Kapitalanlagerecht spezialisierten Kanzlei Gröpper Köpke, der das Urteil vor dem Landgericht Nürnberg-Fürth erstritt. Allerdings ist der Entscheid noch nicht rechtskräftig. Zudem soll der Vermittler einem Medienbericht zufolge bereits Berufung eingelegt haben.

Das Gericht begründete seine Entscheidung Gröpper zufolge damit, dass es sich um ein erlaubnispflichtiges Einlagengeschäft gehandelt hatte. "Wer fremde Kapitalanlagen vertreibt, muss beurteilen können, ob das Anlagekonzept den Tatbestand eines Verbotsgesetzes erfüllt", zitiert der Anwalt aus der Begründung.  Und: "Desweiteren hätte der Beklagte erkennen müssen, dass das realistische Risiko besteht, dass die BWF Stiftung ihren Verpflichtungen aus den Anlageverträgen nicht mehr nachkommen kann."

Bafin ermittelt schon länger
Zur Erinnerung: Die Finanzaufsicht Bafin ermittelt spätestens seit Anfang 2015 gegen das in Berlin ansässige Unternehmen in Zusammenhang mit einem Goldgeschäft wegen des Verdachts auf gewerbsmäßigen Betrug und Verstoß gegen das Kreditwesengesetz (KWG). Die Bafin hat das Unternehmen dabei im Visier, weil die insgesamt zehn Beschuldigten diversen Anlegern nicht nur physisches Gold zum Erwerb angeboten hatten, sondern sich zugleich verpflichteten, dieses nach einer bestimmten Zeit mit kräftigen Aufschlägen aus den ursprünglichen Preis zurückzukaufen. Dies ist laut Gesetzesdefinition ein erlaubnispflichtiges Einlagengeschäft, für das sie keine Lizenz hatten. Darüber hinaus soll es sich bei den Goldbeständen weitgehend um unechtes Edelmetall handeln (FONDS professionell ONLINE berichtete).

Experten haben bereits in der Vergangenheit darauf hingewiesen, dass für Vermittler die Zusammenarbeit mit der BWF-Stiftung höchst problematisch werden könnte. Zum einen ist es nicht unwahrscheinlich, dass sich die Vermögensschadenhaftpflichtversicherung eines Vermittlers quer stellt. Versicherer springen in der Regel nicht ein, wenn dieser – wie in diesem Fall – ein illegales Einlagengeschäft betrieben hat. Zudem droht aus dem gleichen Grund auch der Verlust der IHK-Zulassung. (jb)