Vermittlern droht der Verlust ihres Versicherungsschutzes, wenn sie Produkte des "Bundes Deutscher Treuhandstiftungen" vermittelt haben. Die Vermögensschadenhaftpflicht eines Vermittlers springt in der Regel nicht ein, wenn dieser, wie in diesem Fall, ein illegales Einlagengeschäft vertrieben hat. Darauf weist Rechtsanwalt Jens Reichow von der Hamburger Kanzlei Michaelis Rechtsanwälte hin.

Die Finanzaufsicht Bafin ermittelt gegen das in Berlin ansässige Unternehmen, das auch als "Berliner Wirtschafts- und Finanzstiftung" oder "BWF-Stiftung" in Erscheinung tritt, in Zusammenhang mit einem Goldgeschäft wegen des Verdachts auf gewerbsmäßigen Betrug und Verstoß gegen das Kreditwesengesetz (KWG). Die Bafin hat das Unternehmen dabei auch im Visier, weil die insgesamt zehn Beschuldigten Anlegern nicht nur physisches Gold zum Erwerb angeboten hatten, sondern sich zugleich verpflichteten, dieses nach einer bestimmten Zeit zum ursprünglichen Preis zurückzukaufen. Dies ist laut Gesetzesdefinition ein erlaubnispflichtiges Einlagengeschäft, für das sie keine Lizenz hatten.

Kein Versicherungsschutz bei unerlaubten Einlagegeschäften
Darauf bezieht sich die Warnung von Reichow. Wie der Jurist weiter ausführt, besitzen zwar viele Berater eine Versicherung gegen Schadensersatzansprüche von Anlegern bei Edelmetallgeschäften. Es sei aber bislang unklar, wie sich Vermögensschadenhaftpflichtversicherer in dem konkreten Falle positionieren werden, wenn es sich nicht um den Verkauf von Edelmetallen, sondern um die Vermittlung eines illegalen Einlagengeschäfts handelt. "Von der Definition des Versicherungsschutzes dürften Haftungsansprüche geschädigter Anleger daher nicht ohne weiteres erfasst sein. Vermittler/Berater drohen damit auf einem etwaigen Schaden sitzen zu bleiben", schreibt Reichow.

Der Anwalt empfiehlt daher, dass betroffene Vermittler frühzeitig mit der eigenen Vermögensschadenhaftpflichtversicherung das Bestehen oder Nicht-Bestehen von Versicherungsschutz abklären sollten, um gegen mögliche Schadensersatzforderungen von Anlegern gewappnet zu sein. (jb)