Ein US-amerikanischer Pensionsfonds hat die oberste deutsche Steuerbehörde verklagt. Das berichtet das Nachrichtenmagazin "Der Spiegel" in seiner aktuellen Ausgabe. Grund für die Klage gegen das Bundeszentralamt für Steuern ist ein Streit um milliardenschwere "Cum-Ex"-Geschäfte. Dies sind Aktiengeschäfte, die rund um den Dividendenstichtag getätigt werden.

Bei den Transaktionen handelten verschiedene Banken und Investoren die Papiere kurz vor dem Stichtag mit (cum) und kurz danach ohne (ex) Dividende. Dabei wurde die Dividendensteuer vom Fiskus mehrfach erstattet, obwohl sie nur einmal abgeführt worden war. So sehen die zweifelhaften Geschäfte zumindest aus Sicht von ermittelnden Staatsanwälten und Steuerbehörden aus.

1459860840.png

Der US-Kläger hingegen beruft sich auf bestehendes Steuerrecht, auf das man vertraut häbe. Bis 2012 waren solche Cum-Ex-Geschäfte tatsächlich erlaubt, erst danach schloss die Politik diese Gesetzeslücke.

Bislang kein Grundsatzurteil
Bisher gibt es zu Cum-Ex-Geschäften kein Grundsatzurteil, die einzelnen Fälle sind zu unterschiedlich. Der klagende US-Pensionsfonds etwa hatte mit Investorengeldern in börsliche Geschäfte um den Dividendenstichtag investiert. Nun will er die Erstattung von Kapitalertragsteuern erzwingen, die der Fiskus verweigert.

Das Finanzgericht Köln, bei dem der US-Fonds Klage eingereicht hat, bestätigte auf Anfrage von FONDS professionell ONLINE, dass das Verfahren anhängig ist. Den Namen des Pensionsfonds könne das Gericht jedoch nicht nennen. Dies verbiete das Steuergeheimnis. (am)