Berater sollen Kunden die für sie besten Rentenversicherungen zu einem vernünftigen Preis anbieten. Ein Weg, um Policen in preislicher Hinsicht zu vergleichen, sind deren Effektivkosten. Eine aktuelle Studie des ITA Instituts für Transparenz im Auftrag des Deutschen Instituts für Altersvorsorge (DIA) stellt den Versicherern diesbezüglich aber ein schlechtes Zeugnis aus. 

"Die Transparenz von Rentenversicherungen hat sich im zurückliegenden Jahr sogar noch verschlechtert, weil einige Versicherer Effektivkosten geändert haben, ohne dass dies für die Kunden nachvollziehbar ist", lautet das Fazit der Studie. Ein gleiches Problem existiert auch bei Fondspolicen, wie FONDS professionell ONLINE schon mehrfach berichtete. Für Vermitler heißt das im Klartext: Sie müssen genauer hinschauen und notfalls nachrechnen.

Das DIA hatte einer Pressemitteilung zufolge bereits im vergangenen Jahr die Auswirkungen des Lebensversicherungsreformgesetzes (LVRG) untersucht und damals kritisiert, dass die Angabe der Effektivkosten in der gegenwärtigen Form unbrauchbar sei. Mit der Studie "Lebensversicherungs-Reformgesetz? Update 2016" sollte nun nach zwölf Monaten überprüft werden, ob sich im Anschluss an die heftige Kritik Verbesserungen eingestellt haben.

Keine einheitlichen Vorgaben aus Berlin
Zwar habe es Bemühungen seitens der Versicherungswirtschaft gegeben, dadurch sei die Verwirrung für die Versicherungskunden zunächst noch größer geworden, teilten die Autoren der Studie mit. So fanden im Laufe des Jahres, von unbedeutenden Ausnahmen abgesehen, keine Anpassungen der Kosten bei Privat- und Riester-Renten statt. Daher haben sich in vielen Fällen die Effektivkosten auch nicht geändert. Es existiere aber auch eine Reihe von Ausnahmen, bei denen die Effektivkosten gefallen oder gestiegen sind, obwohl keine oder nur geringfügige Änderungen der Kosten erfolgten.

"Wie schon in der ersten Untersuchung festgestellt, hat der Gesetzgeber den Versicherern keine einheitliche Berechnungsmethode für die Effektivkosten vorgegeben. Daher bestanden zahlreiche Unklarheiten bei der Berechnung der Effektivkosten, zum Beispiel zur Behandlung der Zuschläge bei monatlicher Beitragszahlung", erläutert Studienautor Mark Ortmann vom ITA Institut.

Kunden und Vermittler würden die Nachlässigkeit des Gesetzgebers, den Versicherern keine einheitliche Berechnungsmethode mitzuliefern, nun ausbaden. "Ohne eine standardisierte, anbieterunabhängige Berechnungsvorgabe sind die ausgewiesenen Effektivkosten unbrauchbar", erklärt DIA-Sprecher Klaus Morgenstern.

"Navigation im Blindflug"
Die Produktinformationsstelle Altersvorsorge (PIA) in Kaiserslautern habe mittlerweile einen Berechnungsstandard für die Effektivkosten entwickelt und veröffentlicht. Er ist aber erst ab dem kommenden Jahr für Riester- und Basisrenten verpflichtend. "So lange dieser Standard nicht gilt, ist die Suche nach einem kostengünstigen Altersvorsorgeprodukt Navigation im Blindflug."

Der Gesetzgeber habe mit der Beschränkung des Standards nur auf Riester- und Basisrenten zudem bereits eine neue Fallgrube ausgehoben. Geschieht dies nicht, werden die Effektivkosten für staatlich geförderte und ungeförderte Produkte unterschiedlich berechnet. Studienautor Ortmann dazu: "Dann ist das Chaos perfekt." (jb)