Die neue EU-Finanzmarktrichtlinie Mifid II, die von der EU-Kommission Ende 2012 verabschiedet werden soll, wirft bereits ihre Schatten auf freie Finanzanlagenvermittler. Der Grund ist, dass der bisherige Entwurf von EU-Binnenmarktkommissar Michel Barnier ein Provisionsverbot für die Vermittlung von Investmentfonds vorsieht. Nachdem sich bereits das Europarlament in einer Sitzung Ende März dieses Jahres gegen ein Provisionsverbot – unter Auflagen – ausgesprochen hat (FONDS professionell berichtete), hat kürzlich auch die Association of International Life Offices (AILO), der internationale Branchenverband der Versicherungsindustrie, Bedenken im Hinblick auf eine mögliche Umsetzung eines Provisionsverbotes auf EU-Ebene geäußert.

Hierzu weist die Deutsche Verrechnungsstelle für Versicherungs- und Finanzdienstleistungen AG (dvvf), ein Dienstleister für den Einzug von Honorar- und Gebührenforderungen von Versicherungsmaklern und Finanzdienstleister aus Würzburg, in einer Mitteilung auf folgendes hin:

„Die dargestellte Beschränkung in der Auswahl an Investmentprodukten lässt sich leicht durch die Anbieter selbst beseitigen. Im Segment der Kapitalanlage gibt es bereits eine Vielzahl von Produkten und Lösungen. Auch die Versicherungswirtschaft hat ihre Produktpalette bereits dahingehend erweitert beziehungsweise ist derzeit verstärkt dabei, wie die zunehmende Zahl der Anfragen von Versicherungsunternehmen bei der Deutschen Verrechnungsstelle zeigt.

Auswirkungen auf den Binnenmarkt
Eine derartige Umstellung, mit Augenmaß umgesetzt, muss keine negativen Auswirkungen auf die Vermittler haben. Die Vielzahl von Kunden der Deutschen Verrechnungsstelle (allesamt Versicherungsmakler), bestätigen, dass sich tatsächlich Umsatz und Ertrag erhöhen!

Die angeführten Negativbeispiele müssen in rechtem Licht betrachtet werden. In Finnland wirft man den Versicherern vor, diese Änderungen gezielt kurzfristig forciert zu haben, um die freien Vermittler aus dem Markt zu drängen. Das wird sich auf EU-Ebene nicht umsetzen lassen. Die Erfahrungen in Skandinavien zeigen aber auch, dass die ungebundenen Vermittler ihre Wettbewerbsposition gegenüber den Versicherern und deren Agenten nach der Umstellung erheblich verbessern konnten.

Aus diesem Grunde ist auch nicht damit zu rechnen, dass der Markteintritt neuer Versicherer erschwert werden würde. Es ist in der Vergangenheit vielmehr genau umgekehrt gewesen. Insbesondere Versicherer aus angelsächsischen Ländern haben den Markteintritt zum Beispiel in Deutschland oder Österreich gescheut, weil die Vorfinanzierung von Courtagen in deren Augen viel zu teuer ist. Dieses Problem existiert nach der Marktumstellung nicht mehr.

Vorschlag: Informationsverpflichtung
Dass dieser Ansatz nicht zum Erfolg führt, hat der britische Markt bereits gezeigt. Dort sind ab dem 31.12.2012 Provisionen verboten, weil die seit Jahren bestehende Offenlegungspflicht nicht zum gewünschten Ergebnis geführt hat. Da es in den Ländern Großbritannien, Irland, Frankreich, Italien, Portugal, Tschechien, Estland, Lettland, Ungarn (Selbstverpflichtung der VM), und der Schweiz (gewohnheitsrechtliche Verpflichtung) bereits Offenlegungspflichten gibt, und in den Ländern Norwegen, Finnland (beide seit 2002), Schweden, Dänemark (beide seit 2003), Litauen (seit 2007), Schweiz, Niederlande (beide seit 2009) und Großbritannien (seit 2010) ein Courtageverbot mit jeweiligen Übergansfristen besteht beziehungsweise in Vorbereitung ist, ist kaum damit zu rechnen, dass sich dieser Trend aufhalten lässt. Deshalb sollten sich auch in Deutschland alle Marktteilnehmer darauf vorbereiten.“ (jb)