Soviel Einigkeit erlebt man selten: Europäische Kommission, diverse Verbraucherschutz-Organisationenr, Regulierer und Betreiber von Internet-Vergleichsportalen haben sich zu einer Transparenzoffensive entschlossen, die für mehr Durchblick auf dem Markt der Portale sorgen soll. Nach mehrjährigen Verhandlungen habe sich die Gruppe auf einen Zehn-Punkte-Katalog geeinigt, der unlautere Geschäftspraktiken eindämmen sowie Transparenz und Benutzerfreundlichkeit der Vergleichsportale verbessern soll. Dies berichtet der Berliner "Tagesspiegel" auf seiner Internetseite.

Portale wie Check.24 oder Verivox für Versicherungen, Kredite oder Stromtarife stehen seit längerer Zeit in der Kritik, da die gelieferten Suchergebnisse und Empfehlungen auf intransparenten Berechnungsgrundlagen beruhen. Zudem machen die Portale gerne ein Geheimnis daraus dass sie letztlich Makler sind, die von den Produktgebern bezahlt werden – was unter anderem dazu führt, dass eben nicht alle, sondern nur zahlende Anbieter in den Tarifübersichten der Portale ausgewertet werden. Unter anderem aus diesem Grund läuft derzeit ein Gerichtsverfahren gegen Check24 vor dem Landgericht München, das der Bundesverband Deutscher Versicherungskaufleute initiierte.

Nach den jetzt verabschiedeten Kriterien sollen die Internet-Portale die Vergleiche objektiv durchführen und Werbung deutlich kennzeichnen, so der Tagesspiegel. Die Geschäftsmodelle sollen klar beschrieben und wesentliche Verbindungen zu anderen Händlern oder Produktgebern offengelegt werden. Die Informationen der Suchmaschinen müssen richtig sein – was nicht nur den Preis betrifft , sondern auch die verfügbare Menge. Die Portale müssen auch klar und deutlich angeben, wie sie ihre Daten erheben und nach welchen Kriterien sie ihr Ranking gestalten.

Formlose Vereinbarung als Gesetz?
Weiterhin fordert das Papier, dass die Dienstleister Kontaktinformationen inklusive Postanschrift und E-Mail-Adresse angeben, ein effektives Beschwerdemanagement aufbauen, die Informationen im Internet einfach und verständlich aufbereiten und ihre Seiten so gestalten, dass auch Ältere, wenig erfahrene Nutzer und Menschen mit Behinderungen die Angebote nutzen können.

Ob die zehn Prinzipien auch Gesetzeskraft in Deutschland erlangen werden, ist noch unklar, so der Tagesspiegel. Bundesverbraucherminister Heiko Maas (SPD) habe eine Studie in Auftrag gegeben, die klären soll, ob es im Bereich der Vergleichsportale tatsächlich Handlungsbedarf für den Gesetzgeber gibt. (jb)