Die Europäische Union hat neue Regeln für das Management von Einrichtungen in der betrieblichen Altersvorsorge beschlossen. Alle drei Institutionen – Parlament, Rat und Kommission – haben der Überarbeitung der Direktive für betriebliche Pensionskassen (Institutional Occupational Pension Funds IORP 2) zugestimmt, wie die EU-Kommission mitteilte. Dabei erhält der Aspekt der nachhaltigen Investments eine besondere Bedeutung. Die Fondsgesellschaften als Partner der Kassen müssen aber auch anderen Punkten künftig mehr Beachtung schenken.

Die neue beziehungsweise überarbeite Version der Richtlinie von 2003 war 2014 angestoßen worden und muss von den Mitgliedsstaaten in den kommenden zwei Jahren nach Veröffentlichung im EU-Gesetzesblatt umgesetzt werden (Link zu dem englischsprachigen Dokument).

Ausstieg aus fossilien Energieträgern
Die neuen Regeln sehen vor, dass bAV-Verträge einfacher von einem Land in ein anderes übertragen werden können. Daneben müssen die Pensionskassen künftig ihr Risikomanagement sowohl im Hinblick auf kurz- wie auch langfristige Anlagen verbessern. Weiterhin haben die Informationen in den jährlichen Statusberichten für die Beitragszahler klarer und präziser zu sein, insbesondere in Bezug auf die eingezahlten Beiträge und die Kosten. Damit werden auch die Anforderungen an die Reports der Asset Manager steigen. Auch müssen mehr Informationen über die finanzielle Situation der Kasse gegeben werden.

Hinzu kommt, dass die Investitionen der Vorsorgeeinrichtungen künftig stärker an nachhaltigen Kriterien ausgerichtet werden müssen. "Bei Investitionen müssen betriebliche Altersversicherungen zukünftig eine Divestment-Strategie verfolgen und damit aus Investitionen in fossile Energieträger aussteigen", erläutert die Verbraucherzentrale Bremen. Diese müssen das Geld ihrer Kunden zudem nach sozialen und ökologischen Kriterien anlegen und eine gute Unternehmensführung berücksichtigen. (jb)