Finanzdienstleister verfolgen aufmerksam die Debatte um den Starttermin für die Produktinformationsblätter von verpackten Anlageprodukten (Packaged Retail and Insurance-based Investment Products, kurz: Priip). Dabei fiel fast unter den Tisch, dass auch Beipackzettel für nicht-anlagebasierte Versicherungen (Insurance Product Information Document oder IPID) kommen werden. Die EU-Versicherungsaufsicht Eiopa hat nun eine Konsultation zur Ausgestaltung dieser Dokumente gestartet, die von der ab Anfang 2018 geltenden Versicherungsvertriebsrichtlinie IDD vorgeschrieben wird.

Nach einer ersten Durchsicht des Eiopa-Papiers kann man in einem für Vermittler wichtigen Punkt Entwarnung geben: Eine mögliche Verschärfung der Vorschriften, die sich auf die Angabe von Provisionen in dem Dokument beziehen, findet sich in dem Papier nicht. Daher bleibt es wohl dabei: Die Kosten für den Kunden müssen zwar offen gelegt werden, aber nur die gesamten Beitragskosten und nicht separat die Courtagen. Unabhängig von dem IPID müssen Vermittler aber angeben, ob sie Provisionen erhalten oder gegen Honorar arbeiten. Letzteres müssen sie offen legen.

Format von maximal zwei DIN-A4-Seiten
Die Eiopa listet in ihrem Papier ausführlich die Details für die IPIDs auf, die von allen Vertriebskanälen laut der IDD umgesetzt werden müssen. Jene sollen maximal zwei DIN-A4-Seiten umfassen und folgende Punkte berücksichtigen: Die Art der Versicherung, den Umfang der gedeckten Risiken, die Prämien und deren Zahlungsweise, die wichtigsten Ausschlüsse für ein Eintreten des Versicherungsfalles sowie die Pflichten des Kunden, um Schäden vom Versicherer erstattet zu bekommen. Hinzu kommen noch Angaben zu Laufzeit, Anfangs- und Enddatum des Vertrags und Einzelheiten zum Vertragsende. All dies muss in klarer, präziser und nicht irreführender Sprache des jeweiligen EU-Staates dargelegt werden, damit die verschiedene Produkte vergleichbar werden.

Die Behörde möchte von der Branche nun unter anderem wissen, ob sie auch den Einsatz von Symbolen und grafischen Hilfsmitteln gutheißt. Eine weitere wichtige von insgesamt sechs Fragen ist die nach den Kostenschätzungen für die Umsetzung und Produktion der IPIDs. Für Stellungnahmen haben die Branchenteilnehmer bis zum 24. Oktober Zeit.

Interessierte Leser finden das vollständige Dokument der Eiopa in englischer Sprache hier. (jb)