Die Reform der EU-Vertriebsrichtlinie für Versicherungen (IDD bzw. ehemals IMD 2) geht in die letzte Verhandlungsrunde: Am 26. Februar 2015 beginnt der so genannte Trilog zwischen EU-Kommission, dem Rat der EU und Europäischem Parlament. Der Gesamtverband der Deutschen Versicherungswirtschaft (GDV) befüchtet in dem Zusammenhang, dass die EU in den Verhandlungen ein faktisches Provisionsverbot für Versicherungen beschließen könnte.

Der Rat der EU und das Europäische Parlament (EP) sind sich politisch darüber einig, dass provisions- und honorarbasierte Vergütungssysteme auch in Zukunft Bestand haben müssen, wie der GDV in einer Pressemitteilung schreibt. Die politische Einigung schlage sich im Richtlinienentwurf des Rates aber nicht eindeutig nieder: Im entsprechenden Artikel heiße es nämlich, dass Provisionen nur dann zulässig sein sollen, wenn sie für den Verbraucher "keinen nachteiligen Einfluss" auf die Qualität der erbrachten Dienstleistung haben.

Diese auf den ersten Blick selbstverständliche Einschränkung könnte letztlich zu einem faktischen Provisionsverbot führen. "Es ist nicht auszuschließen, dass die europäische Versicherungsaufsichtsbehörde EIOPA die Kriterien für einen möglichen 'nachteiligen Einfluss' per Leitlinie so umfassend auslegt, dass im Versicherungsvertrieb so gut wie nie oder nur sehr geringe Provisionen gezahlt werden könnten", heißt es in der GDV-Mitteilung.

BVI befürchtet Nachteile für Fondsvertrieb
Dagegen hatte Thomas Richter, Hauptgeschäftsführer des deutschen Fondsverbandes BVI, in seinem Vortrag auf dem diesjährigen FONDS professionell KONGRESS darauf hingewiesen, dass nach den aktuellen Stand der Dinge in Brüssel der Fondsvertrieb sogar noch schlechter gestellt sei als der Verscherungsvertrieb: Derzeit schreibe die IDD nur vor, dass Provisionen Kunden nicht zum Nachteil gereichen dürfen. Die europäische Wertpapieraufsicht ESMA fordert für die Finanzrichtlinie Mifid II sogar, dass die Zuwendungen die Beratungsqualität verbessern müssen, erläuterte Richter Ende Januar in Mannheim.

Schnelle Einigung entlastet Unternehmen
"Die Richtlinie lässt eine wesentliche Frage unbeantwortet und sorgt damit für erhebliche Rechtsunsicherheit bei den Unternehmen. Wichtig ist, dass die Konkretisierung einer so wichtigen Regelung den demokratisch legitimierten Akteuren vorbehalten bleibt und nicht einer Behörde übertragen wird – ein Provisionsverbot durch die Hintertür darf es bei IMD2 nicht geben", betont Axel Wehling, Mitglied der Hauptgeschäftsführung des GDV.

Grundsätzlich begrüße die Versicherungswirtschaft das Ziel der Trilogparteien, IMD2 bis Mai 2015 abzuschließen. Eine zügige Einigung würde nämlich die Unternehmen davon entlasten, sich mit der "Übergangsrichtlinie" IMD 1.5 befassen zu müssen. Wichtiger als die Einhaltung des Zeitplans ist aber die Verankerung klarer und sachgerechter Regeln in der Richtlinie. (jb)