Experte warnt: Garantien bei Lebenspolicen sind nicht sicher!
Der Finanzexperte der Grünen-Bundestagsfraktion Gerhard Schick legt die Finger in eine für deutsche Anleger wunde Stelle: Er verweist drauf, dass die Garantien von Lebensversicherungen gesetzlich längst nicht so sicher sind, wie viele immer denken.
Die Frage, ob ihre Lebensversicherungsverträge für den Fall, dass der Anbieter in Konkurs geht, vor Verlusten geschützt sind, treibt Anleger angesichts der niedrigen und bisweilen negativen Zinsen immer mehr um. Bislang wurde von offizieller Seite wie der Finanzaufsicht Bafin beruhigend auf einen mehrstufigen Plan unter Einbeziehung der Auffanggesellschaft Protektor verwiesen, der die Insolvenz eines Versicherungsunternehmens verhindern soll (FONDS professionell ONLINE berichtete). Die Bafin darf erst als vorletzten Schritt Leistungen aus einer Police geringfügig kürzen. An dieser Stelle hakte der Finanzexperte der Grünen-Bundestagsfraktion, Gerhard Schick, in einer Anfrage an die Bundesregierung ein. Seine Kritik: Die Gesetzeslage sei verworren und widersprüchlich, die Garantien könnten sehr wohl stark gekürzt werden.
Schick verweist in einer Bewertung der Regierungsschreiben, welches FONDS professionell ONLINE vorliegt, auf einen Widerspruch in dem einschlägigen Versicherungsaufsichtsgesetz (VAG). Laut Paragraf 222 Absatz 5 VAG darf die Bafin die Verpflichtungen aus Lebensversicherungsverträgen um maximal fünf Prozent kürzen.
Dem stehe aber Paragraf 314 gegenüber, wo es in Absatz 2 wörtlich heißt: "Unter der Voraussetzung nach Absatz 1 Satz 1 kann die Aufsichtsbehörde, wenn nötig, die Verpflichtungen eines Lebensversicherungsunternehmens aus seinen Versicherungen dem Vermögensstand entsprechend herabsetzen. (…) Bei der Herabsetzung werden, soweit Deckungsrückstellungen der einzelnen Versicherungsverträge bestehen, zunächst die Deckungsrückstellungen herabgesetzt und danach die Versicherungssummen neu festgestellt; ist dies nicht möglich, werden die Versicherungssummen unmittelbar herabgesetzt."
Bundesregierung möchte freie Hand haben
Der Grünen-Politiker stellt daher die rhetorische Frage, warum das Gesetz dann überhaupt einen maximalen Kürzungswert nennt. Die Antwort liefert er sogleich selber: "Die Bundesregierung will die Rechtslage undurchsichtig halten, damit sie im Ernstfall freie Hand hat", so Schick. Es brauche seiner Meinung aber Klarheit, damit im Ernstfall rechtssicher gehandelt werden kann.
Das Problem betrifft laut Schick auch Riester-Renten. Die Leistungen der gerade für finanzschwache Personen gedachten Altersvorsorgeprodukte dürfen ebenfalls heruntergesetzt werden. (jb)
Kommentare
LV Garantie verdeckte Enteignung)
AntwortenDas ist eine gute Recherche, die ganz klar zeigt , dass es politisch gewollt ist mit Fallstricken und Hintertüren zu arbeiten um ahnungslose Versicherungsnehmer aus zunehmen. Leider ist dies aber nur ein Teil der Wahrheit, denn es ist noch viel schlimmer. Man sollte in diesem Zusammenhang den § 89 VAG auch nicht verschweigen, denn der kommt ja vermutlich im Vorwege der Insolvenz bereits zum Tragen.Erst wenn dies auch nicht zielführend ist geht es in die Insolvenz.
uwe.heinz.hummel@t-online.de am 29.02.16 um 16:23Es ist ziemlich unerheblich auf welche Schicht dies Anwendung findet, denn dies betrifft auch Betriebsrenten in den Durchführungswegen Direktversicherung,Pensionskasse,Pensionsfonds und U-Kasse in der Entgeltumwandlung, was für die vielen Unternehmen zu empfindlichen Haftungssituationen via Verschaffensanspruch und der Durchgriffshaftung durch das BetrAVG führen kann.Vereinfacht dargestellt kommt weniger heraus als eingezahlt wurde, hat der Mitarbeiter gegenüber dem Arbeitgeber einen Anspruch auf einen Ausgleich für verlorenes Entgelt. Der PSV haftet ja nicht für den Ausfall der Lebensversicherungsgesellschaft.Korrekterweise sei hier angemerkt, dass eine Pensionskasse ein eigenständiger kleiner Versicherer ist, der jedoch ebenso insolvent werden kann. Angenommen ein großer bAV -Anbieter aus Köln würde ausfallen, würde es um mehrere Milliarden € Beiträge allein in den bAV - Verträgen gehen, zusätzlich zu den Beiträgen der Schicht 3( private Lebensversicherungen) und natürlich auch die Schicht 2 ( Riester und Rüruprente) wären davon betroffen. Dies könnte auch Protektor und der PSV nicht auffangen. In Sachen PSV wäre das besonders dramatisch, denn dann würden die Beiträge dort erheblich steigen ,was dann direkt zu einer Mehrbelastung der Unternehmen führen wird.
Kann man dies an Herr Schick weiterleiten, das sollte er auch in seine Überlegungen einbinden.Gerne stehe ich auch für Rückfragen zur Verfügung.
Uwe Hummel Fachberater bAV ebs