Finanzanlagenvermittler werden zumindest vorerst nicht unter die Aufsicht der Bundesanstalt für Finanzdienstleistungsaufsicht (Bafin) gestellt. Einem entsprechenden Vorstoß der Deutschen Kreditwirtschaft (DK) hat Michael Meister, parlamentarischer Staatssekretär im Bundesfinanzministerium, nun eine Absage erteilt. Dies berichtete die "Börsenzeitung" (BöZ) am 30. März.

Die Forderung, Vermittler mit einer Erlaubnis gemäß Paragraf 34f Gewerbeordnung (GewO) wie Anlageberater in Banken und Sparkassen zu behandeln, wurde in der Vergangenheit immer wieder erhoben. Zuletzt hatten sich die DK und die Verbraucherschützer dieses Ziel im Zusammenhang mit den parlamentarischen Beratungen zum Kleinanlegerschutzgesetz erneut und mehrfach auf die Fahne geschrieben (Lesen Sie dazu auch den Kommentar "Vermittler unter Bafin-Aufsicht? Hanebüchene Argumente" von FONDS professionell-Chefredakteur Bernd Mikosch).

Meister verteidigte die Entscheidung der Regierung als richtig, die mehr als 40.000 Finanzanlagenvermittler unter der Aufsicht der Gewerbeämter zu belassen. Die Personaldecke der Bafin sei zu dünn, um alle Berater zu überwachen, sagte der Staatssekretär der BöZ. (jb)