Die Finanzaufsicht Bafin hat knapp ein Jahr nach Inkrafttreten des Kleinanlegerschutzgesetzes untersucht, wie Investmentgesellschaften ihre Produkte im Internet bewerben. Zu den Vorgaben zählt etwa, dass Wertpapierprospekte zur Verfügung gestellt werden müssen. Das Ergebnis: Besonders Gesellschaften aus dem sogenannten grauen Kapitalmarkt halten sich längst nicht immer an die Vorgaben, heißt es in einem Artikel in der April-Ausgabe des Bafin-Journals.

Im Rahmen des Kleinanlegerschutzgesetzes wurden unter anderem die Regeln für Werbung verschärft. Unter anderem müssen Warnhinweise wie "der Erwerb dieser Vermögensanlage ist mit erheblichen Risiken verbunden und kann zum vollständigen Verlust des eingesetzten Vermögens führen" eingebaut werden.

74 Verstöße
Die Behörde stieß insgesamt auf 74 mögliche Verstöße – darunter aber nur wenige von Unternehmen, die unter ihrer ständigen Aufsicht stehen. Bei 92 Prozent der überprüften Publikums-Investmentvermögen war nichts zu beanstanden. Bei den Mängeln im regulierten Bereich handelte es sich um nicht bereitgestellte Verkaufsprospekte, fehlende Hinweise auf diese oder unvollständige Anlegerinformationen.

Anders sieht das Bild bei Anbietern von Nachrangdarlehen, Genussrechten und anderen Produkten aus, die überwiegend dem grauen Kapitalmarkt zugerechnet werden. Bei der Suche stießen die Aufseher auf 44 Verdachtsfälle. Bei 29, also mehr als der Hälfte, handelte es sich unerlaubte Angebote, weil kein von der Bafin gebilligter Verkaufsprospekt vorlag, wie es seit vergangenem Jahr Vorschrift ist.

Werbung ohne Warnhinweis
Aber auch an den Werbemaßnahmen für diese Produkte hatte die Behörde einiges auszusetzen. So besaß lediglich eine Werbung den in Paragraf 12 Absatz 2 Vermögensanlagengesetz vorgeschriebenem Warnhinweis auf ein Totalverlustrisiko. In elf Anzeigen wurde nicht vorschriftsmäßig auf den Verkaufsprospekt hingewiesen. Fünf Werbebotschaften erhielten der Bafin zufolge zwar Angaben zur möglichen Rendite, aber nicht dazu, dass der Ertrag auch deutlich geringer ausfallen kann (siehe Grafik).

Grafik: Verstöße gegen Werbevorschriften für Vermögensanlagen

1460979911.jpgQuelle: Bafin

Einige dieser Verdachtsfälle prüft die Bafin derzeit noch. Gegen einige Anbieter hat sie bereits aufsichtsrechtliche Maßnahmen eingeleitet.

Anzeigen bei Suchmaschinen
Zudem überprüfte die Aufsicht insgesamt 129 Werbeanzeigen für Wertpapierdienstleistungen und Finanzinstrumenten bei Internet-Suchmaschinen. Zu rund einem Drittel handelte es sich hierbei um Werbeanzeigen nicht beaufsichtigter Unternehmen und Anbieter. In sieben Anzeigen stellte die Bafin sogar Werbeverstöße fest: Die Anzeigen nannten die Vorteile der beworbenen Finanzprodukte, ohne auf die damit verbundenen Risiken hinzuweisen. (jb)