Der Gesamtverband der Deutschen Versicherungswirtschaft (GDV) fordert eine Stärkung des Provisionsabgabeverbotes bei Versicherungen. Auch die großen Vermittlerverbände pochen auf eine Beibehaltung, wie der GDV in einer Pressemitteilung schreibt.

Zwar ist eine gesetzliche Abschaffung des Provisionsabgabeverbots nicht in der Diskussion. Zuletzt habe es aber laut GDV Unsicherheit darüber gegeben, ob ein Verstoß gegen das Verbot weiterhin sanktioniert werde. Weil zurzeit durch die europäische Versicherungsaufsichtsreform Solvency II ohnehin das gesamte Versicherungsaufsichtsgesetz (VAG) reformiert wird, setzen sich der GDV und der Bundesverband Deutscher Versicherungskaufleute (BVK) für eine Stärkung des Provisionsabgabeverbots im neuen VAG ein. Hier sollte nach Vorstellung der Verbände ein Bußgeld für einen Verstoß direkt im VAG geregelt werden, um die Rechtssicherheit zu stärken.

Als wichtigstes Argument für den Fortbestand des Verbotes führt der Versicherungsverband den Verbraucherschutz an. "Mögliche Kunden sollten nicht mit Rabatten oder Sondervergütungen der Vermittler, sondern mit dem besten Versicherungsangebot überzeugt werden", sagt Axel Wehling, Mitglied der GDV-Hauptgeschäftsführung. Boni und Sondervergütungen seien zwar aus dem Bereich der Konsumgüter bekannt. "Zu einem Produkt wie einer Versicherung, die für Langfristigkeit und Sicherheit steht, passen solche Versprechungen eines Sofortbonus aber nicht", sagt Wehling. So solle vermieden werden, dass bei der Beratung der Versicherungskunden der Blick der Versicherungsvermittler weg vom langfristigen Bedarf der Kunden geht. Ein Wegfall des Verbots könnte Vermittler ermutigen, potenzielle Kunden zu übereilten Vertragsabschlüssen zu animieren.

Vermittlerverbände unterstützen GDV
Das sieht auch der BVK so. "Eine Möglichkeit zur Weitergabe der Provision dient weder den Versicherungsvermittlern noch den Kunden", sagt BVK-Hauptgeschäftsführer Wolfgang Eichele. Ein Wegfall des Provisionsabgabeverbots gefährde zudem den Grundsatz der Gleichbehandlung der Versicherten. Nicht einzelne "clevere" Kunden sollten einen finanziellen Vorteil durch Verhandlungsgeschick gegenüber dem Vermittler erreichen, sondern die gesamte Versichertengemeinschaft gleiche Bedingungen für einen Vertragsabschluss vorfinden, erklärte Eichele.

Auch der Verband Deutscher Versicherungsmakler (VDVM) setzt sich laut GDV für eine klare gesetzliche Regelung zum Schutz des Verbrauchers im VAG ein. Der Verband unabhängiger Finanzdienstleistungsunternehmen in Europa (Votum) unterstütze diese Forderung ebenfalls.

Neben dem direkten Schutz der Verbraucher hat das Provisionsabgabeverbot laut GDV noch eine weitere wichtige Funktion: Es regele klar das Verhältnis zwischen Versicherungsnehmern, Vermittlern und Versicherungsunternehmen. Würde dem Kunden die Möglichkeit gewährt, um einen möglichst großen Anteil an der Provision zu feilschen, so verlagere dies den Wettbewerb weg vom besten Versicherungsprodukt hin auf den Vermittler, der am meisten von seiner Provision abgeben kann. Dies sei nicht nur schlecht für den Markt der Versicherungsvermittler.

BVI kritisiert Vorstoß der Versicherungsbranche
Kritikern zufolge ist das Provisionsabgabeverbot nicht vereinbar mit dem Grundgesetz und europäischem Recht. Diese Kritik kann Wehling nicht verstehen. "Der europäische Gerichtshof hat bereits 1993 für den Bereich der Kranken- und Schadenversicherung ausdrücklich festgestellt, dass ein Verbot der Provisionsabgabe mit dem EWG-Vertrag vereinbar ist", erklärt der GDV-Geschäftsführer (lesen Sie hierzu auch den Kommentar "Provisionsabgabeverbot: Bitte kippen – und zwar schnell! ").

Die Fondsbranche weist zudem darauf hin, dass das Verbot dem Willen vieler Politiker in Deutschland und Europa zuwiderläuft: "Es ist schon sehr irritierend, dass die Versicherungswirtschaft für sich eine Sonderstellung bei der Provisionsvergütung beansprucht", sagt Magdalena Kuper, Abteilungsdirektorin Recht beim Fondsverband BVI. Damit würde die Versicherungswirtschaft die bestehenden Strukturen im Versicherungsvertrieb entgegen dem derzeitigen politischen Trend in Deutschland und Europa zementieren und eine Honorarberatung als alternativen Vertriebsweg verhindern. Mit Beibehaltung des Provisionsabgabeverbots seien die Versicherungsvermittler nämlich vor diesem Wettbewerb geschützt, so der BVI. (jb)