Zwischen der Linksfraktion im Deutschen Bundestag und dem Bundesfinanzministerium (BMF) ist vergangene Woche offenbar eine Diskussion um die Offenlegung einiger Zahlen von Versicherern entbrannt. Das Ministerium hat nach einer Meldung der Zeitung "Die Welt" eine Anfrage der Linken nicht beantwortet – die Fraktion wollte den Anteil bestimmter von den Versicherungsunternehmen gebildeter Rücklagen für Ausschüttungen an den Eigenmitteln der Gesellschaften wissen. Das Ministerium begründete seine Geheimhaltung mit dem Hinweis auf die Wettbewerbssituation einzelner Versicherer, schrieb die "Die Welt" unter Bezug auf die Antwort des Ministeriums.

Die Linkspartei verstand nach dem Zeitungsbericht zwar, dass das BMF keine Zahlen zu einzelnen Versicherern herausgibt. Die Weigerung, auch die aggregierte Zahl nicht zu nennen, aus der man keine Rückschlüsse auf einzelne Unternehmen schließen kann, nannte die Partei aber ein "Skandal"

Dagegen erklärte BMF in einer Stellungnahme gegenüber FONDS professionell ONLINE, dass man aus der Summe der Zahlen sehr wohl auf einzelne Unternehmen schließen kann: "Das Argument der Vertraulichkeit gilt auch für hier auch für die aggregierten Zahlen, weil die Menge der betroffenen Unternehmen so gering ist, dass auch aus diesen Zahlen Rückschlüsse auf die Lage einzelner Unternehmen gezogen werden kann", schrieb das Ministerium weiter.

Im Detail: RfB-Quote
Die hier im Blickfeld stehenden Rücklagen – im Aktuarendeutsch "Rückstellungen für Beitragsrückerstattung" oder RfB – sind vor allem als Puffer für Ausschüttungen an Kunden gedacht. Sie können aber von den Versicherern teilweise als Eigenmittel deklariert werden, mit welchen diese wiederum Risiken des Versicherungsgeschäfts und damit Ansprüche der Versicherungsnehmer abdecken.

Neuerdings beträgt diese Eigenmittelquote an den RfB nur noch maximal 60 Prozent – zuvor waren es 80 Prozent gewesen. Diese im Februar zwischen BMF und den Bundesländern getroffene neue Quote führt tendenziell dazu, dass die Versicherungsnehmer eine höhere Überschussbeteiligung erhalten. Die Versicherer auf der anderen Seite müssen die fehlenden 20 Prozent bei ihren Eigenmitteln aus anderen Töpfen finanzieren. (jb)

Anmerkung der Redaktion: Bei der ersten Niederschrift der Meldung hatte die Antwort des BMF nicht vorgelegen.