Die Insolvenz der Gold professionell AG hat Vertriebspartner und Anleger aufgeschreckt. Von dem Konkursverfahren sind nach aktuellem Stand gut 2.700 Anleger betroffen. "Die Summe der insgesamt investierten Gelder beträgt über zehn Millionen Euro", erklärte die Eidgenössische Finanzmarktaufsicht auf Anfrage von FONDS professionell ONLINE. Allerdings wollte die Finma zu weiteren Fragen mit dem Verweis auf das laufende Konkursverfahren keine Angaben machen.

Konkursverwalterin hält sich bedeckt
Somit bleiben viele offene Punkte derzeit unbeantwortet. Gold professionell reagiert auf die Anfragen von FONDS professionell ONLINE weiterhin nicht. Die Konkursverwalterin Jana Essebier, Rechtsanwältin bei der Kanzlei Vischer in Zürich, verwies an die Finma. Essebier hatte den Anlegern wie berichtet mitgeteilt, dass "ersten Erkenntnissen" zufolge weniger Edelmetall vorhanden ist als zuvor stets von Firmenseite behauptet.

Rechtsanwalt führte Bestandskontrolle durch
Interessant ist in diesem Zusammenhang eine anwaltliche Bestätigung, nach der zumindest Ende 2014 das Edelmetall in der Soll-Menge vorhanden war. Sie stammt von Rechtsanwalt Theodor G. Seitz aus St. Gallen und liegt FONDS professionell ONLINE vor. Er hat die Edelmetall-Bestände offenbar nicht direkt vor Ort in den Depots, sondern nur anhand von ihm vorgelegten Depotauszügen geprüft. Ob zum Jahresende 2015 eine echte Inaugenscheinnahme stattgefunden hat, ist zurzeit nicht bekannt. Seitz wollte die Presseanfrage nicht beantworten und verwies uns ebenfalls an die Finma.

Goldinvestments von FMA nicht überwacht
Laut der Internetseite von Gold professionell Austria ruhen derzeit die Geschäfte. Die Gesellschaft befindet sich wie berichtet auf der Warnliste der Finma. Auf der Warnliste der österreichischen FMA befindet sich das Unternehmen jedoch nicht. "Die Gold professionell Austria GmbH ist der FMA bekannt. Goldsparpläne, bei denen in physisches Gold investiert wird, sind grundsätzlich weder Einlagengeschäft noch eine Veranlagung. Daher gibt es keine gesetzliche Grundlage für die FMA, eine Warnmeldung zu veröffentlichen", erklärte die Aufsichtsbehörde gegenüber FONDS professionell ONLINE. (ae)