Das Europaparlament und der EU-Rat haben die europäische Vermittlerrichtlinie (IDD – Insurance Distribution Directive) unterzeichnet. Nun geht die Arbeit der Behörden aber erst richtig los: Die Kommission muss verschiedene Regelungen der IDD in sogenannten "delegierten Rechtsakten" präzisieren. Darauf weist der Gesamtverband der Deutschen Versicherungswirtschaft (GDV) erneut hin.

Für den deutschen Markt sind dem Verband zufolge die Vorgaben für den provisionsbasierten Vertrieb besonders interessant. So lässt die IDD Provisionszahlungen im Vertrieb für Versicherungsanlageprodukte – beispielsweise kapitalbildende Lebensversicherungen – unter der Bedingung zu, dass die Provision nicht zu Lasten der Qualität der Dienstleistung geht. Zudem verlangt die Richtlinie, dass die Provision keinen negativen Einfluss auf die Verpflichtung der Vermittler haben darf, stets ehrlich, fair und professionell im besten Kundeninteresse zu handeln. Die EU-Kommission stehe nun vor der Aufgabe, Kriterien zu erarbeiten, an denen die Einhaltung dieser Regeln gemessen werden kann, heißt es beim GDV.

Vermeidung von Interessenkonflikten
Die Kommission hat darüber hinaus den Auftrag, die Richtlinienvorgabe zum Umgang mit Interessenkonflikten bei der Vermittlung von Versicherungsanlageprodukten zu konkretisieren. Sie soll Kriterien zur Bestimmung der für Kunden schädlichen Interessenkonflikte definieren und den Unternehmen und Vermittlern Vorgaben dazu machen, wie sie diese im Vertrieb erkennen und vermeiden können.

Zudem muss sich die EU-Kommission damit auseinandersetzen, wie Unternehmen die von der Richtlinie verlangte Produktprüfung umsetzen. Die Kommission soll unter anderem festlegen, welche Aufsichts- und Lenkungs-Anforderungen ("Product Oversight and Governance", kurz POG) die Unternehmen erfüllen müssen und wie die notwendigen Fachkenntnisse zum Vertrieb der Produkte die Vermittler erreichen können. (jb)