Infinus-Anleger mit Orderschuldverschreibungen der im November 2013 kollabierten Future Business KGaA (Fubus) dürfen im kommenden Jahr mit einer ersten Rückzahlung rechnen. Insolvenzverwalter Bruno Kübler sagte auf der Gläubigerversammlung am Donnerstag in Dresden, er hoffe, im Verlauf des Jahres 2015 eine erste Teilausschüttung an die nicht nachrangigen Gläubiger vornehmen zu können.

Mit einer hohen Summe dürfen die geschädigten Anleger allerdings nicht rechnen: Die Quotenaussichten der rund 28.000 Fubus-Gläubiger lägen nach jetzigem Stand unverändert bei rund 20 Prozent, so Kübler. Diese Zahl hatte er bereits im April genannt, als das endgültige Insolvenzverfahren eröffnet worden war (FONDS professionell ONLINE berichtete).

Fast 90 Millionen Euro realisiert
Kübler realisierte inzwischen 87,7 Millionen Euro für die Gläubiger – über die Hälfte des erwarteten Restvermögens ("Masse"). Diese Summe setzt sich zusammen aus bereits erfolgten Verkäufen von Lebens- und Rentenversicherungen (69,5 Mio. Euro), Bankbeständen (9,8 Mio. Euro), Edelmetallen (5 Mio. Euro) und einem Fonds-Depot (3,4 Mio. Euro). Die insgesamt zu realisierende Masse schätzt Kübler unverändert auf rund 150 Millionen Euro.

Mit der Veräußerung der zur Fubus gehörenden Immobilien, dessen Wert Küblers Kanzlei auf rund 17 Millionen Euro schätzt, will der Insolvenzverwalter in Kürze zwei überregionale Makler beauftragen, die die Gebäude und Grundstücke international verwerten sollen.

Muss der Steuerzahler für einen Teil des Schadens aufkommen?
Ansprüche möchte Kübler auch gegenüber dem Finanzamt Dresden geltend machen, denn er hält die Fubus-Jahresabschlüsse der Jahre 2009 bis 2012 für nichtig. Hinsichtlich der Jahresabschlüsse 2009 und 2010 hat Kübler bereits entsprechende Klagen eingereicht, damit mögliche Ansprüche nicht verjähren. "Sollten diese Klagen erfolgreich sein, wofür konkrete Anhaltspunkte bestehen, ergeben sich daraus Erstattungsansprüche bezüglich der für diese Zeiträume bezahlten Gewerbe- und Körperschaftsteuer", teilt Kübler in einer Pressemitteilung mit. Die Höhe dieser Ansprüche könne allerdings noch nicht beziffert werden.

Ist Kübler mit diesen Klagen erfolgreich, wäre das für die geschädigten Anleger eine gute Nachricht, nicht aber für den Steuerzahler: Er müsste dann für einen Teil des Schadens aufkommen, den die Infinus-Manager angerichtet haben.

Nicht alle Versicherer kooperieren
Die größten noch ausstehenden Zuflüsse zur Insolvenzmasse erwartet Kübler jedoch aus den noch ausstehenden Rückkäufen von Lebens- und Rentenversicherungen. Einige Versicherungen, insbesondere Canada Life und Finance Life, hätten die Rückkäufe recht zügig und unkompliziert umgesetzt. Andere Unternehmen würden dagegen die Original-Policen verlangen, bevor sie den Rückkauf vollziehen. Diese Dokumente wurden jedoch – gemeinsam mit zahlreichen anderen Akten – von der Staatsanwaltschaft Dresden beschlagnahmt, die die Infinus-Gruppe im November 2013 hochgehen ließ, weil sie ein großangelegtes Schneeballsystem vermutet.

Inzwischen haben die Fahnder Küblers Kanzlei den Zugriff auf die Akten ermöglicht. Nun könne die Insolvenzverwaltung die notwendigen Policen nach und nach heraussuchen, so Kübler. "Angesichts der immensen Menge an Akten kann dies jedoch einige Zeit dauern." Insgesamt stünden noch Rückkaufzahlungen über 39,5 Millionen Euro aus, die später noch zur Masse fließen werden.

Kübler wurde von der Gläubigerversammlung ohne Gegenstimme in seinem Amt als Insolvenzverwalter bestätigt. Im Frühjahr hatte sich der Insolvenzverwalter noch großer Kritik von Anlegeranwälten ausgesetzt gesehen. Allerdings zeichnete sich bereits vor der Versammlung am Donnerstag ab, dass eine mögliche Abwahl Küblers nicht mehr zur Debatte steht (FONDS professionell ONLINE berichtete). (bm)