Im Betrugsprozess gegen die führenden Manager des ehemaligen Dresdner Finanzdienstleisters Infinus hat der Hauptanklagte Jörg B. nun erstmals zu den Vorwürfen der Staatsanwaltschaft Stellung genommen, wie die Sächsische Zeitung (SZ) berichtet. Dabei betont er, dass er weder vorsätzlich Anlegergeld veruntreut noch in betrügerischer Absicht gehandelt habe.

Zur Erinnerung: Die Ermittler werfen den sechs Beschuldigten vor, ein gigantisches Schneeballsystem aufgebaut und betrieben zu haben. Mehr als 40.000 Anleger hatten in Summe rund eine Milliarde Euro in das Firmengeflecht um Infinus und Future Business investiert (FONDS professionell ONLINE berichtete).

Die Eigengeschäfte der Infinus-Gruppe im dreistelligen Millionenbereich seien zwar riskant und nicht nachhaltig gewesen; zahlreiche Fachleute hätten ihm aber versichert, dass das alles zu beherrschen sei, zitiert die Zeitung aus den Statements von Jörg B. Auch diverse Berater prominenter Gäste auf den Infinus-Jahrespartys wie etwa Katharina Witt, Franz Beckenbauer, Oliver Kahn und Matthias Sammer hätten Infinus vor ihren Zusagen geprüft und für gut befunden

Insbesondere Wirtschaftsprüfer und Steuerberater hätten ihn in seiner Geschäftsstrategie unterstützt. Die Risiken seien ihm umfangreich erklärt worden, die Experten hätten ihm aber auch gesagt, diese seien nicht verboten. "Ich ging deshalb davon aus, dass alles rechtens ist", wird der Ex-Manager zitiert.

Der Unternehmensgründer ging auch auf die rätselhaften Goldgeschäfte der Gruppe ein, über die FONDS professionell im Herbst 2013 berichtet hatte, kurz bevor die Staatsanwaltschaft Dresden an die Tür des Finanzdienstleisters klopfte. Diese Geschäfte seien gemacht worden, um von dem hohen Anteil der firmeneigenen Versicherungskäufe und -verkäufe in der Bilanz wegzukommen. Mit den Goldgeschäften seien "Gestaltungsspielräume in der Bilanz" möglich geworden.

Ex-Chef drohen neun Jahre Haft
Die SZ schreibt weiter, dass der Vorsitzende Richter der Großen Wirtschaftsstrafkammer am Landgericht Dresden bereits Anfang April erklärt habn soll, er könne sich bei B. eine Haftstrafe "nach einer persönlichen vorläufigen Einschätzung" von neun Jahren vorstellen, sollte es kein Geständnis geben.

Für die angeklagten Infinus-Vertriebschefs Kewan K. und Rudolf O. stehen sieben Jahre im Raum, für den Chefbuchhalter Jens P. fünfeinhalb Jahre. Dessen Aussagen zu Beginn des Prozesses wertet der Richter nicht als Geständnis. Firmenanwalt Siegfried B. drohen sechs Jahre und dem wegen Beihilfe angeklagten Infinus-Manager Andreas K. fünf Jahre. Bis auf P. sitzen die Beschuldigten seit fast zweieinhalb Jahren in Untersuchungshaft. (jb)