Infinus-Anlegern ist es bislang nicht gelungen, ehemalige Vermittler des Finanzdienstleistungsinstituts für ihren Schaden in Haftung zu nehmen. "Wir haben noch keinen Prozess verloren und auch noch keinen Vergleich geschlossen", sagt Viggo von Wietersheim von der Münchener Kanzlei Peres & Partner gegenüber FONDS professionell. Gemeinsam mit seinem Kollegen Nikolaus Sochurek vertritt er Dutzende Infinus-Vermittler. "Auch sonst sind mir keine Fälle bekannt, in denen ein Anleger Ansprüche gegen einen Haftungsdach-Vermittler durchsetzen konnte.

Das Dresdener Finanzkonglomerat um Infinus steht im Verdacht, eines der größten Schneeballsysteme der Bundesrepublik aufgezogen zu haben. Rund 40.000 Anleger bangen um insgesamt gut eine Milliarde Euro. Das Infinus Finanzdienstleistungsinstitut, die sogenannte blaue Infinus, war der wichtigste Vertriebsarm des Firmengeflechts. Über dieses Haftungsdach mit seinen zeitweise mehr als 800 vertraglich gebundenen Vermittlern wurden etwa die Orderschuldverschreibungen der Future Business KGaA verkauft, in die Anleger zuletzt fast 670 Millionen Euro investiert hatten.

Oberlandesgericht weist Berufung zurück
Im November 2013, nur Tage nach der spektakulären Razzia, musste Future Business Insolvenz anmelden. Die blaue Infinus folgte wenige Monate später. Kein Wunder also, dass Anleger versuchen, ihren Vermittler für den Schaden haftbar zu machen – beim Emissionshaus und dem Finanzdienstleistungsinstitut ist schließlich kaum etwas zu holen.

Allerdings versprechen die Klagen gegen die Haftungsdach-Vermittler wenig Erfolg. "Die Klagen scheitern schon daran, dass der einzelne Vermittler gar nicht der richtige Anspruchsgegner ist, sondern die blaue Infinus", sagt von Wietersheim. Er spricht von rund 20 Entscheidungen zugunsten seiner Klienten, darunter auch einige rechtskräftige Urteile. Inzwischen liegt seiner Kanzlei auch ein Beschluss eines Oberlandesgerichtes vor: Am 9. März wies das OLG Schleswig die Berufung eines Infinus-Anlegers gegen das Urteil des Landgerichts Itzehoe zurück (Az.: 5 U 203/14).

Der Schirm ist tatsächlich dicht
"Dass die Klagen abgewiesen werden, war zu erwarten", sagt Philipp Mertens, Partner der Kanzlei BMS Rechtsanwälte aus Düsseldorf. "Denn im Fall der blauen Infinus gibt es gar keinen Platz für vertragliche Ansprüche gegen die Vermittler – die gibt es nur gegen das Institut selbst."

Die Klagen der Anleger gegen die blaue Infinus dürfen als eine Art Härtetest gelten, welchen Schutz ein Haftungsdach seinen vertraglich gebundenen Vermittlern bietet. Die bisherigen Prozesse zeigen: Der Schirm, den ein Finanzdienstleistungsinstitut über seine angeschlossenen Vermittler spannt, ist tatsächlich dicht. Für Anleger mag das eine frustrierende Erfahrung sein, den Beratern dagegen gibt es Sicherheit. (bm)


Die mögliche Haftung ehemaliger Infinus-Vermittler ist auch Thema in der soeben erschienenen Ausgabe 1/2015 von FONDS professionell. Angemeldete Mitglieder des FONDS professionell KLUBs können den Artikel hier im E-Magazin lesen.