Schlechte Nachrichten für Versicherungskunden und Versicherungsgesellschaften. Die Unternehmen müssen künftig noch mehr Gelder für die Zinszusatzreserve zurücklegen, weil der für die Bildung der Reserve maßgebliche Referenzzins für das laufende Jahr von 3,15 auf 2,88 Prozent gesenkt wird. Dies meldet der Branchendienst "Versicherungsbote" unter Verweis auf eine Meldung der "Euro am Sonntag". Folge: Dadurch werden die Rohgewinne der Versicherer weiter geschmälert, was auch die Überschussbeteiligungen für die Kunden drückt.

Kurz zu den Hintergründen: Die Zinszusatzreserve wurde 2011 von der Regierung eingeführt, damit Assekuranzen die Garantieverpflichtungen in ihren Policen erfüllen können. Im Kern wird die Reserve so berechnet, dass die Rückstellungen für die Versicherungsverträge nicht auf dem gerade bei Altverträgen hohen Garantiezins basieren, sondern auf einem vom Finanzministerium jeweils am Jahresende vorgegebenen geringeren Referenzzinssatz. Der Unterschiedsbetrag zwischen Referenz- und Garantiezins einer Police ist dann als Zinszusatzreserve zu bilanzieren. Wenn der Referenzzins also weiter sinkt, müssen die Rücklagen entsprechend erhöht werden.

Auch Altverträge betroffen
Hinzu kommt, dass die Versicherungsgesellschaften bislang nur für Altverträge mit Garantiezinsen von 4,0, 3,5 und 3,25 Prozent Rücklagen bilden mussten. Durch die Senkung des Referenzzinses sind nun auch Policen mit einer Garantiezusage von drei Prozent betroffen. Dies erhöht nach Expertenmeinung die Gesamtreserve zusätzlich, die Mitte 2015 rund 21 Milliarden Euro betrug.

Geringere Gewinne für Unternehmen und Kunden
Was für die Besitzer von Altverträgen grundsätzlich vorteilhaft ist, wird für die Unternehmen wegen der durch Solvency II gestiegenen Anforderungen an die Eigenmittel zu einer immer größeren Belastung. Die Zinszusatzreserve wird nämlich aus den Rohüberschüssen eines Versicherers gebildet. Daher fließt nach Abzug der Aufwendungen für die Reserve zum einen weniger Kapital in den sogenannten RfB-Topf (RfB = Rückführung der Beitragsrückerstattung), den die Unternehmen anteilig zu 60 Prozent als Eigenmittel deklarieren können.

Zugleich werden auch die Gewinne geschmälert, die eine weitere Quelle für den Aufbau des firmeneigenen Kapitals sind. Dies hat in letzer Konsequenz auch für die Versicherungsnehmer Nachteile: Der Spielraum für die Erwirtschaftung von Überschussbeteiligungen wird nochmals kleiner. (jb)