Der Bundesrat hat am vergangenen Freitag das Kleinanlegerschutzgesetz durchgewinkt. Nun fehlt nur noch die formale Unterschrift, damit das Gesetz in Kraft treten kann.

Mit dem neuen Gesetz sollen sichergestellt werden, dass private Anleger vor dem Erwerb bestimmter Produkte, vor allem aus dem Bereich des sogenannten Grauen Kapitalmarktes, in Zukunft besser informiert werden. Die Bundesregierung stieß das neue Gesetz im vergangenen Jahr an, um Konsequenzen aus Anlegerskandalen wie der Pleite des Windkraftunternehmens Prokon oder den Vorgängen bei der Frankfurter S&K Gruppe zu ziehen.

FONDS professionell ONLINE hat in der Bilderstrecke oben die wichtigsten Punkte des neuen Gesetzes noch einmal zusammengefasst.