Dürfen Bausparkassen ältere, hochverzinste Bausparverträge vorzeitig kündigen? Dieses juristische Streitthema hat Gerichte auch in den vergangenen Wochen weiter beschäftigt – mit unterschiedlichem Ausgang. Das Oberlandesgericht (OLG) Koblenz gab abermals den Bausparkassen recht, das OLG Bamberg hingegen schlug sich auf Seite der Sparer, wie die Nachrichtenagentur dpa meldet.

Bamberg ist so neben dem OLG Stuttgart das zweite höhere Gericht, das sich gegen die Kassen stellte und entschied, dass die Kündigung von drei Altverträgen aus den Jahren 1985, 1987 und 1996, die mit 2,5 bis 3,0 Prozent verzinst sind, unwirksam sei. Insgesamt lag die Bausparsumme bei umgerechnet rund 30.000 Euro. 

Umstrittenens Sonderkündigungsrecht
Die beiden betroffenen Sparer hatten die Verträge aber nie für Darlehen genutzt, sondern nur für Guthaben, obwohl man bei einem Bausparvertrag nach einer gewissen Zeit eigentlich von der Guthaben- in die Darlehensphase wechselt, bei der man einen Kredit in Anspruch nimmt.

Die Bausparkasse bezog sich bei ihrer Kündigung auf ein Sonderkündigungsrecht, was sie aus Sicht der Bamberger Richter aber nicht haben. Dieses basiert auf dem Paragraf 489 Bürgerliches Gesetzbuch. Die leicht verquere Argumentation: Der Bausparvertrag ist ein Darlehensvertrag mit der Besonderheit, dass Bausparkasse und Bausparer erst mit dem Zeitpunkt der Inanspruchnahme des Bauspardarlehens ihre Rollen als Darlehensgeber und Darlehensnehmer de facto tauschen. Während der Ansparphase sei die Bausparkasse die Darlehensnehmerin – und damit stehe auch ihr das Kündigungsrecht zu.

BGH-Entscheid 2017?
Entscheidungen der OLGs in Köln, Koblenz, Celle, Hamm und Frankfurt, die der Argumentation der Bausparkassen folgten, unterstützen diese Sichtweise. "Bausparkassen können zur Zinsersparnis Bausparverträge wirksam kündigen", befand das OLG Koblenz (8 U 11/16) unter Bezug auf besagtes Sonderkündigungsrecht.

Die Sachlage des Falles in Koblenz war der in Bamberg ähnlich. Daher wird sich wohl der Bundesgerichtshof, bei dem schon einige entsprechende Verfahren anhängig sind, bald mit dem Thema beschäftigen. Ein Entscheid wird für das kommende Jahr erwartet, was auch dringend nötig ist, da viele Kunde betroffen sind: Seit 2015 haben die Institute bereits etwa eine Viertelmillion Verträge gekündigt, da die hohen Guthabenzinsen der Kunden für sie ein schlechtes Geschäft sind. (jb)