Haben die nationalen Regierungen doch noch genügend Zeit für die Umsetzung der europäischen Finanzmarktrichtlinie Mifid II in nationales Recht? Der entsprechende Zeitplan, der dafür den 3. Juli als Enddatum vorsieht, wackelt heftig, nachdem die EU-Kommission die Wertpapieraufsicht ESMA Ende März dazu verdonnerte, die technischen Regeln für den Handel mit Anleihen im Rahmen der EU-Finanzmarktrichtlinie Mifid II neu zu formulieren. Nun hat die Behörde aber eine Abgabefrist zu Ende April gesetzt bekommen, wie das britische Beratungshaus Compliance Service in einer Pressemitteilung schreibt.

Das Zurückhalten dieser und andere technischer Standards seitens der ESMA und der EU-Kommission stellt die EU-Staaten vor große Probleme, da sie diese Details für die Mifid-II-Umsetzung dringend benötigen, bislang aber immer noch nicht vorgelegt bekamen. Zudem benötigt die Branche auch Zeit für die Entwicklung neuer, Mifid-II-konformer IT-Systeme. Das Problem ist, dass mit dem Design der Computersysteme nicht begonnen werden könne, ehe alle technischen Standards bekannt seien.

Daher hatten die Mitgliedsländer die Kommission um einen Aufschub nach dem 3. Juli gebeten, was die Beamten in Brüssel aber ablehnten. Die Umsetzung in nationales Recht solle entsprechend dem Zeitplan zügig voranschreiten, um Rechtssicherheit zu schaffen, hieß es bislang aus Brüssel. Der Termin für das eigentliche "Scharfstellen" der Richtlinie wird dagegen um ein Jahr auf Anfang 2018 verschoben (FONDS professionell ONLINE berichtete). (jb)