Das Amtsgericht Göttingen hat einen Finanzberater aus Freiberg wegen gewerbsmäßigen Betruges in 15 Fällen zu einer Freiheitsstrafe von einem Jahr und elf Monaten verurteilt. Der Mann hatte private Anleger um mehr als 300.000 Euro geprellt. Das Urteil wurde zur Bewährung ausgesetzt, der Finanzberater muss als Auflage allerdings monatlich mindestens 1.100 Euro zur Wiedergutmachung des Schadens zahlen. Der Finanzberater hat bereits von sich aus mehr als 100.000 Euro an die Geschädigten zurückgezahlt.  

Zu den Betrugsfällen war es in den Jahren 2010 bis 2014 gekommen. Nachdem mehrere Kunden ihre Lebensversicherungsverträge storniert hatten, war der Finanzberater in existenzielle finanzielle Schwierigkeiten geraten. Er suggerierte Privatanlegern, dass er für sie Geld zu günstigen Bedingungen anlegen könne, da er als Repräsentant einer Versicherung einen Mitarbeiterrabatt erhalte. Er schloss dann mit den Interessenten einen Darlehensvertrag ab, in dem den Anlegern ein Garantiezins von teilweise fünf Prozent und mehr zugesichert wurde. Um den Anlegern die jeweils fälligen Zinsen zahlen zu können, sammelte er weiteres Geld ein, bis sein Schneeballsystem kollabierte. (fp)