Der Finanzausschuss des Deutschen Bundestages hat den Weg zu einem neuen Besteuerungsrecht für Investmentfonds freigemacht. Der Ausschuss beschloss in seiner Sitzung am 8. Juni mit den Stimmen der Koalitionsfraktionen CDU/CSU und SPD den von der Bundesregierung eingebrachten Entwurf eines Gesetzes zur Reform der Investmentbesteuerung (18/8045), wie der Pressedienst des Bundestages meldet.

Zwar haben die Koalitionsfraktionen noch 24 Änderungsanträge durchgesetzt, welche aber nach Meinung von Branchenkennern nicht die wichtigen "Big Points" für die Industrie betreffen, die schon seit einiger Zeit feststehen (FONDS professionell ONLINE berichtete). Das Gesetz soll nun vom Parlament beschlossen werden, bevor es Anfang Juli noch in den Bundesrat geht.

15,825 Prozent pauschale Besteuerung
Als wichtigste Eckpunkte sieht das Gesetz vor, dass auf in Deutschland domizilierte Publikumsfonds künftig eine Kapitalertragsteuer von 15,825 Prozent (inklusive Solidaritätszuschlag) auf Dividenden deutscher Unternehmen und Einkünfte aus deutschen Immobilien anfällt.
 
Im Gegenzug soll es auf Seiten der Anleger Steuererleichterungen geben. Bei Aktienfonds, die fortlaufend 51 Prozent ihrer Bestände in Aktien investieren, sollen 30 Prozent der Erträge steuerfrei sein. Bei Mischfonds, die fortlaufend mindestens 25 Prozent ihres Wertes in Aktien anlegen, sind es 15 Prozent. Bei Immobilienfonds, die zu mindestens 51 Prozent in Objekte im Ausland investiert sind, wären es 60 Prozent. Darüber hinaus sieht der Referentenentwurf auch Ausnahmen bei der Besteuerung auf Fondsebene vor – dann nämlich, wenn die Fonds im Rahmen von Altersvorsorgeverträgen gehalten werden.

Bekämpfung von Cum-Cum-Geschäften
Außerdem sollen laut dem Pressedient die Gestaltungsmöglichkeiten bei der Besteuerung von Kapitalerträgen, die unter dem Begriff Cum-Cum-Geschäften bekannt geworden waren, unterbunden werden. So werde in Zukunft keine Anrechnung von Verlusten mehr gewährt, wenn Steuerpflichtige innerhalb eines 91-tägigen Zeitraums rund um den Dividendentermin nicht an 45 Tagen Eigentümer der Wertpapiere ist. Damit soll die Vermeidung von Kapitalertragsteuern durch Verrechnung mit Verlusten durch Verkäufe unmittelbar nach der Dividendenausschüttung unterbunden werden.

Zur Verhinderung von Gestaltungsmöglichkeiten nahm der Ausschuss noch umfangreiche Änderungen vor, unter anderem durch die Einführung einer Beweislastumkehr. Dem entsprechenden Änderungsantrag stimmten auch die Oppositionsfraktionen zu. (jb)