Alle Proteste scheinen zu verpuffen: Die EU-Kommission lässt sich offenbar von den Mitgliedsstaaten nicht dazu erweichen, ihren Original-Zeitplan für die nationale Umsetzung der EU-Finanzmarktrichtlinie Mifid II zu verschieben. Obwohl zuletzt vieles auf einen Aufschub hindeutete, bleibt es wohl dabei, dass das Gesetzeswerk bis zum 3. Juli 2016 in deutsches beziehungsweise österreichisches Recht gegossen werden muss, wie Bloomberg berichtet. Der Termin für das eigentliche "Scharfstellen" der Richtlinie wird dagegen um ein Jahr auf Anfang 2018 verschoben.

Die Sturheit der EU-Kommission dürfte Wirbel in Berlin sorgen: Das Bundesfinanzministerium (BMF) hatte erst unlängst in einem Positionspapier erneut gefordert, dass die Mifid-II-Richtlinie frühestens neun Monate nach der Veröffentlichung der technischen Regulierungsstandards national in Kraft tritt und dass die Kreditwirtschaft sechs Monate nach Inkrafttreten Zeit zur Einführung haben, so Bloomberg. Einige EU-Länder hatten aber auch hier Anfang Februar für eine Fristverlängerung plädiert (FONDS professionell ONLINE berichtete).

Umsetzung benötigt Zeit
Der Grund für diese Forderung ist, dass die EU-Kommission diese "technische Standards" und "delegierten Rechtsakte", in denen für die Branche wichtige Details geregelt werden – etwa, unter welchen Voraussetzungen Finanzdienstleister weiterhin auf Provisionsbasis arbeiten dürfen – und die bei der Umsetzung in deutsches Recht berücksichtigt werden müssen, bislang immer noch nicht vorgelegt hat.

Die nationalen Behörden bräuchten aber "ausreichend Klarheit", insbesondere bei den technischen Details, bevor die Umsetzung in Länderrecht erfolgen könne, heißt es Bloomberg zufolge in dem BMF-Papier. Zudem benötige die Branche Zeit für die Entwicklung neuer, Mifid-II-konformer IT-Systeme. Das Problem sei, dass mit dem Design der Computersysteme nicht begonnen werden könne, ehe die technischen Standards bekannt seien.

Zeitplan soll Rechtssicherheit gewährleisten
Der zuständige Referatsleiter der EU-Kommission Tilman Lüder verteidigte dagegen den engen Zeitrahmen für die nationalen Parlamente: Die Umsetzung in nationales Recht solle entsprechend dem Zeitplan zügig voranschreiten, um Rechtssicherheit zu schaffen. Sollten die EU-Regierungen allerdings in den laufenden Verhandlungen eine Verlängerung der Implementierung vereinbaren, wäre dies "sachgerecht", schreibt Bloomberg. (jb)