Die Schere zwischen Vermittlern mit einer Erlaubnis gemäß Paragraf 34f Gewerbeordnung (GewO) und 34h GewO bleibt immens. Ende September waren deutschlandweit nur 106 Personen im Honorar-Finanzanlagenberater-Register des Deutschen Industrie- und Handelskammertages (DIHK) eingetragen. Somit haben sich im Vergleich zu Mitte des Jahres nur sechs und seit dem Start des Registers zum 1. August 2014 gerade einmal 61 Vermittler entschieden, sich den strengen Regeln des Honoraranlagenberatergesetzes zu unterwerfen und die Zulassung gemäß Paragraf 34h GewO zu beantragen. Auf der anderen Seite ist das Lager der Vermittler mit einer Zulassung gemäß Paragraf 34f GewO wieder gewachsen.

Der Hauptgrund für die geringe Zahl der 34h-Vermittler ist, dass eine 34f-Erlaubnis schlicht deutlich mehr Flexibilität als eine Zulassung nach Paragraf 34h bietet. Der 34f-Berater kann seinem Kunden eine Rechnung stellen, er kann aber auch weiterhin gegen Provision arbeiten, wenn das dem Anleger lieber ist. Zudem sind die Provisionen, anders als ein Honorar, steuerfrei: Der Kunde muss nicht 19 Prozent Mehrwertsteuer auf die Courtage zahlen (lesen Sie dazu auch den Kommentar "Ein Jahr Honorarberatungs-Gesetz: Ein klarer Flop" von FONDS professionell-Chefredakteur Bernd Mikosch).

Zahl der 34f-Berater wieder gestiegen
Die Zahl der Vermittler mit einer Erlaubnis gemäß Paragraf 34f ist dagegen nach Rückgängen im bisherigen Jahresverlauf wieder gestiegen. Ende September verfügten laut DIHK 36.194 Vermittler über diese Lizenz. Ende Juni waren es 36.048 gewesen.

Damit bleibt das Lager der 34f-Vermittler im Vergleich zum Vorjahr aber weiterhin lichter. Zum Stichtag 31. Dezember 2014 verfügten 40.662 Personen über die Erlaubnis. Ende September hatte diese Zahl noch bei 41.217 gestanden. Ein möglicher Grund für den Rückgang bei den 34f-Beratern ist, dass einige sogenannte "Alte Hasen" die Ende 2014 endende Übergangserlaubnis haben auslaufen lassen, wodurch sie aus dem Register gestrichen wurden.

Von den 36.194 34f-Finanzanlagenberatern haben 35.720 eine Erlaubnis für offene Investmentfonds, 9.647 – zusätzlich – für geschlossene Fonds und 6.239 für andere Vermögensanlagen (unter anderem Direktinvestments). Bei den 106 Honorarberatern ist das Bild ähnlich: Alle 106 haben eine Erlaubnis, offene Investmentfonds zu vermitteln. 37 dürfen zu geschlossenen Fonds sowie 17 Vermittler zu Vermögensanlagen beraten. (jb)