Der Bundesgerichtshof (BGH) befasst sich ersten Mal mit der Klage eines Kunden gegen einen ehemaligen Vermittler des Infinus-Finanzdienstleistungsinstituts. Die Anwälte des Beraters sind aber sehr zuversichtlich, dass auch dieses Verfahren zugunsten ihres Mandanten ausgehen wird: "Wir haben keinen Zweifel daran, dass wir den Rechtsstreit auch vor dem BGH gewinnen werden", erklärt Rechtsanwalt Nikolaus Sochurek von der Münchener Kanzlei Peres & Partner, der den Prozess federführend betreut, in einer Pressemitteilung.

Die Kanzlei vertritt eine Reihe von ehemaligen Vermittlern, die dem Finanzdienstleistungsinstitut, der sogenannte blaue Infinus angehörten, und hat nach eigenen Angaben bislang keinen Prozess verloren. Dazu gehört auch die Entscheidung des Oberlandesgerichts Schleswig (Zurückweisungsbeschluss vom 9. März 2015, Az. 5 U 203/14) zugunsten des Vermittlers, die nun von dem BGH erneut aufgerollt wird.

Überhaupt sind keine Fälle bekannt, in denen ein Anleger Ansprüche gegen einen Haftungsdach-Vermittler durchsetzen konnte. Juristen erwarteten auch nicht anderes, denn in all diesen Fällen gebe es keine vertraglichen Ansprüche gegen die Vermittler, sondern nur gegen das Institut selbst (FONDS professionell ONLINE berichtete).

Verdacht auf größtes Schneeballsystem der BRD
Das Dresdener Finanzkonglomerat um Infinus steht im Verdacht, eines der größten Schneeballsysteme der Bundesrepublik aufgezogen zu haben. Rund 40.000 Anleger bangen um insgesamt gut eine Milliarde Euro. Das Infinus Finanzdienstleistungsinstitut, die sogenannte blaue Infinus, war der wichtigste Vertriebsarm des Firmengeflechts.

Über dieses Haftungsdach mit seinen zeitweise mehr als 800 vertraglich gebundenen Vermittlern wurden etwa die Orderschuldverschreibungen der Future Business KGaA verkauft, in die Anleger zuletzt fast 670 Millionen Euro investiert hatten. Im November 2013, nur Tage nach der spektakulären Razzia, musste Future Business Insolvenz anmelden. Die blaue Infinus folgte wenige Monate später. (jb/bm)