Das Bundesfinanzministerium (BMF) hat sich bei der Behandlung von Rückstellungen in der Lebensversicherung – die Rückstellung für Beitragsrückerstattung oder RfB – mit Vertretern der Bundesländer auf einen für Versicherungsnehmer günstigen Kompromiss geeinigt. Künftig wird die Maximalgröße für den sogenannten kollektiven Teil der RfB von 80 Prozent der Eigenmittelanforderungen auf 60 Prozent gesenkt. Und die Möglichkeiten für Rückführungen an Alt- und Neubestand werden erweitert, wie das BNF meldet.

Auf diese Weise können Versicherungsnehmer tendenziell mit einer höheren Überschussbeteiligung rechnen, auch wenn die Rückstellungen bzw. der Sicherheitspuffer der Versicherer kleiner werden, den sie vorhalten, um die Überschussbeteiligungen auch in wirtschaftlich schwächeren Zeiten stabil halten zu können.

Änderungen von Regeln aus dem Jahr 1994
Der Kompromiss basiert auf der Änderung des Versicherungsaufsichtsgesetzes (VAG) im vergangenen Jahr. Damals wurde entschieden, dass Kapitalmittel, die eigentlich nur Altkunden mit Verträgen aus den Jahren vor 1994 zur Verfügung stehen sollten, künftig auch für Kunden mit Verträgen nach 1994 aufgewendet werden sollen. Hintergrund ist die vor mehr als 20 Jahren erfolgte Deregulierung des Versicherungswesens, die zu einem im Aufsichtsrecht verankerten Split in alte und neue Bestandsblöcke der Lebensversicherer führte. Diese über zwei Jahrzehnte geltende strenge Trennung hat die Generationengerechtigkeit unter den LV-Sparern erheblich beeinträchtigt und wurde 2014 mit der Änderung des VAG aufgeweicht.

Im Detail heißt das, dass die Milliarden an Rückstellungen nun formal allen Versicherten zugutekommen, vor allem aber den Versicherungsgesellschaften als höhere Eigenmittel. In dem geänderten VAG wird diese Nutzung durch die Einrichtung eines dritten RfB-Topfes, des sogenannten kollektiven Teils, erreicht, in den Teile der RfB aus den Jahren vor 1994 und Teile der seitdem gesammelten RfB wandern.

Weil Politiker im Bund und in den Ländern, die dem Gesetz zustimmen müssen, aber befürchtetet hatten, dass die Gesellschaften zu wenig von den in den RfB gesammelten Gelder an die Kunden ausschütten und außerdem zu wenig Eigenkapital bilden würden, wurde jetzt die Maximalgröße dieser neuen kollektiven RfB von 80 Prozent auf 60 Prozent gesenkt.  Der Bundesrat wird voraussichtlich am 6. März den neuen Regeln zustimmen. (jb)