Der größte Teil der Versicherungswirtschaft erwartet, dass der Gesetzgeber ab 2017 die Offenlegungspflichten für die Vermittlungsvergütung weiter verschärft. Dies ergab eine Umfrage unter mehr als 60 Führungskräften der Assekuranz im Rahmen des 14. Innovalue-Versicherungs-Roundtable 2015. Konkret rechnen rund 90 Prozent der Entscheider, die an der jährlich im November stattfindenden Veranstaltung des Beratungsunternehmens teilnahmen, mit strengeren Offenlegungspflichten.

"Das LVRG hat bereits zu deutlichen Anpassungen der Vermittlungsvergütung geführt und sollte aus Kundensicht auch die Transparenz erhöhen", sagt Christian Mylius, Managing Partner von Innovalue. "Der Gesetzgeber verfolgt die Entwicklung weiterhin aufmerksam und wird nachlegen, wenn die Umsetzung hinter den Erwartungen zurück bleibt."

Provisionsdeckelung wahrscheinlich
Rund 70 Prozent der befragten Manager glauben einer Pressemitteilung zufolge, dass neben der Sparte "Leben" auch die Vermittlung von Krankenversicherungen und Kapitalanlagen von diesen Verschärfungen betroffen sein wird. Während nur jeder Fünfte ein vollständiges Provisionsverbot in der Lebensversicherung erwartet, sei für mehr als die Hälfte der Befragten eine Provisionsdeckelung durchaus wahrscheinlich. "Der Regulierungstrend ist eindeutig. Die Branche sollte sich darauf einstellen, dass an der Regulierungsschraube noch mal gedreht wird und entsprechende vertriebsstrategische Maßnahmen vorbereiten, um dann handlungsfähig zu bleiben", erklärt Mylius weiter.

Die meisten Führungskräfte erwarten entsprechende Eingriffe des Gesetzgebers allerdings nicht vor 2017. Rund 40 Prozent von ihnen glauben sogar, dass erst ab 2019 mit weiteren Verschärfungen zu rechnen ist. (jb)