Die Umsetzung der EU-Versicherungsvertriebsrichtlinie IDD Ende Februar 2018 bringt für Versicherungsvermittler viele Fragen und Unsicherheiten mit sich – auch wenn die Anwendung der IDD verschoben wird. Aus diesem Grund hat Professor Matthias Beenken von der Fachhochschule Dortmund in Zusammenarbeit mit dem Bundesverband Deutscher Versicherungskaufleute (BVK) und der Konzeptentwicklungs- und Beratungs- / Innovationswerkstatt der Assekuranz und Finanzdienstleister (KuBI) eine IDD-Checkliste für Vermittlerbetriebe entwickelt. Diese ist auf der KuBI-Website für alle frei verfügbar.

Anhand von 20 Fragen mit spezifischen Hinweisen und Handlungsanweisungen können Versicherungsvermittler klären, ob sie die Vorgaben nach IDD erfüllen, schreibt der BVK in einer Pressemitteilung. Die Fragen behandeln wichtige Themen wie Weiterbildung, Beratung, Vergütungssysteme, Erstinformation und den Produktgenehmigungsprozess. Außerdem werden die Aspekte Versicherungsanlageprodukte, Honorarberatung und das Provisionsabgabeverbot thematisiert.

"Mit dieser Checkliste können Vermittler klären, ob sie IDD-bereit sind", sagt BVK-Präsident Michael H. Heinz. "Weitere Informationen werden bei Bedarf über die Publikationen des BVK oder der KuBI veröffentlicht." Professor Beenken ergänzt: "Wir haben die Liste nach dem derzeitigen Wissensstand konzipiert. Dennoch sollte dabei beachtet werden, dass sich womöglich der eine oder andere Punkt durch die Verabschiedung der dazugehörigen Verordnung etwas verändern kann. Deshalb sollten sich Vermittler über den BVK oder die KuBI in der nächsten Zeit fortwährend informieren, gegebenenfalls werden wir dann die Liste aktualisieren." (jb)