Jetzt wird es wirklich ernst: Das Bundesfinanzministerium (BMF) möchte die Axt an einige wichtige Punkte der Besteuerung von Investmentfonds anlegen. Der am 17. Dezember veröffentlichte Referentenentwurf des BMF für das Investmentsteuerreformgesetz, der FONDS professionell ONLINE vorliegt, sieht als wichtigsten Punkt vor, die bisherige Steuerbefreiung von Publikumsfonds aufzuheben.

Damit sollen die bereits vor einem Jahr bekannt gewordenen Pläne des Ministeriums trotz des Widerstandes aus der Branche umgesetzt werden. Die Lobbyisten hatten bis September Zeit gehabt, auf einen im Sommer vorgelegten Diskussionsentwurf einzugehen (siehe hierzu den ausführlichen Artikel in FONDS professionell 3/2015; angemeldete FONDS professionell KLUB-Mitglieder können den Beitrag auch hier im E-Magazin lesen). Ihre Einwände wurden zumindest in den wesentlichen Punkten offensichtlich kaum berücksichtigt.

Ausnahmen für Altersvorsorgeverträge vorgesehen
So sieht der Referentenentwurf weiterhin vor, dass auf in Deutschland domizilierte Publikumsfonds künftig eine Kapitalertragsteuer von 15,825 Prozent (inklusive Solidaritätszuschlag) auf Dividenden deutscher Unternehmen und Einkünfte aus deutschen Immobilien anfällt.
 
Im Gegenzug soll es auf Seiten der Anleger Steuererleichterungen geben. Bei Aktienfonds, die fortlaufend 51 Prozent ihrer Bestände in Aktien investieren, sollen 30 Prozent der Erträge steuerfrei sein. Bei Mischfonds, die fortlaufend mindestens 25 Prozent ihres Wertes in Aktien anlegen, sind es 15 Prozent. Bei Immobilienfonds, die zu mindestens 51 Prozent in Objekte im Ausland investiert haben, wären es 60 Prozent. Darüber hinaus sieht der Referentenentwurf auch Ausnahmen bei der Besteuerung auf Fondsebene vor, dann nämlich, wenn die Fonds im Rahmen von Altersvorsorgeverträgen gehalten werden.

Altbestandsprivileg soll fallen
Wird die Reform wie im Entwurf geplant umgesetzt, kippt auch das Altbestandsprivileg. Das würde alle Anleger treffen, die noch Fondsanteile halten, die sie vor Einführung der Abgeltungsteuer im Jahr 2009 erworben haben. Erträge aus diesen Fonds bleiben nur bis Ende 2017 steuerbefreit. Ab 2018 werden auch die Erträge aus Fondsanteilen, die bis Ende 2008 gekauft wurden, mit 25 Prozent belastet. Allerdings ist ein Freibetrag von 100.000 Euro vorgesehen. (jb)