Das Lebensversicherungsreformgesetz (LVRG) hat bekanntlich große Auswirkungen auf Makler. Es sieht vor, dass bei kapitalbildenden Lebenspolicen der sogenannte Höchstzillmersatz von 40 auf 25 Promille des Prämienvolumens gesenkt wird. Die Versicherer können sich also nur noch einen geringeren Teil der anfangs anfallenden Abschlusskosten über die ersten fünf Jahre des Vertrags verteilt aus den Kundenbeiträgen zurückholen. Das bringt die Courtagen, die einen großen Teil der Abschlusskosten ausmachen, unter Druck. Das betrifft auch die Pools, die in der Regel die ihren Anteil an den Provisionen prozentual analog zu den Einbußen der Vermittler senken (eine Tabelle mit den Margen, die die Pools einbehalten, finden Sie unten).

Dennoch blicken die Pools den Folgen des LVRG weitgehend gelassen entgegen. Auch die Neuerungen, die in der neuen EU-Vertriebsrichtlinie IDD (Insurance Distribution Directive) enthalten sind – insbesondere den Passagen zu den Vergütungen – werden von Unternehmen nicht als Grund für einen Kahlschlag der Pool-Landschaft eingestuft.

Dies lässt sich der Maklerpoolanalyse 2014 der VERS Leipzig entnehmen. Die Gesellschaft, die dem Institut für Versicherungswissenschaften an der Universität Leipzig angeschlossenen ist, hat dafür Interviews mit insgesamt 26 Vorständen von Pools aus dem Versicherungsbereich geführt. (jb)

Die wichtigsten Details der Befragung hinsichtlich LVRG und IDD finden Sie grafisch aufbereitet in der Bilderstrecke – einfach durchklicken.

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Quelle: VERS Leipzig