Die Stuttgarter Lebensversicherung a.G. gibt auch für das neue Jahr ihre Garantieerklärung ab. Das Unternehmen verspricht seinen Geschäftspartnern weiterhin Haftungssicherheit, wenn sie im Rahmen der Versichererauswahl die Stuttgarter empfehlen. Das heißt im Klartext, dass die Stuttgarter einen Vermittler, der in seiner Kundenberatung die Stuttgarter empfiehlt und deshalb wegen einer falschen Versichererauswahl zur Zahlung von Schadenersatz verurteilt wird, von diesen Ersatzansprüchen freistellt. Damit präsentiert die Stuttgarter eigenen Angaben zufolge  „ein in dieser Form einzigartiges Sicherheitsnetz für Beratungsgespräche“.

Die Auswahl des richtigen Versicherers nach objektiven Kriterien ist die entscheidende Tätigkeit des Vermittlers. Dies ergibt sich aus dem Versicherungsvertragsgesetz. Darin wird der Makler verpflichtet, seinem Rat eine hinreichende Anzahl von Versicherern zugrunde zu legen. Aus diesem Grund ist die Auswahlentscheidung für jeden Vermittler so elementar wichtig. (ir)