Der Branchenverband BVI lehnt Pläne ab, bestimmte Fonds und Vermögensverwalter als systemrelevant einzustufen. Hintergrund ist ein Vorhaben des Finanzstabilitätsrats FSB und der internationalen Vereinigung der Wertpapieraufsichtsbehörden IOSCO, die bis Ende dieses Jahres Methoden entwickeln wollen, wie sich systemrelevante "Schattenbanken" wie Investmentgesellschaften identifizieren lassen.

Ein Finanzinstitut gilt als systemrelevant, wenn sein Zusammenbruch das Funktionieren des globalen Finanzsystems und der Realwirtschaft gravierend beeinträchtigen würde. Handelt es sich dabei weder um eine Bank noch um einen Versicherer, sondern etwa um eine Investmentgesellschaft, ist von "Non-Bank Non-Insurer Global Systemically Important Financial Institutions" (NBNI G-SIFI) die Rede.

An diesem Freitag lief die Frist zur Stellungnahme der Verbände ab. "OGAWs und andere regulierte Investmentfonds, die vergleichbar strenge Anlagevorschriften und Anlagegrenzen sowie eine Beschränkung des zulässigen Leverage einzuhalten haben, sollten aus der Diskussion um die Identifizierung von systemrelevanten Instituten ausgenommen werden", so der BVI in seinem Positionspapier.

Auf den Hebel abstellen, nicht auf die Fondsgröße
Mit Blick auf die Einstufung von Investmentfonds als systemrelevant kritisiert der BVI die starke Fokussierung auf die Fondsgröße und schlägt stattdessen vor, auf das Ausmaß des Hebels im Fonds abzustellen. "Nur solche Investmentfonds, die Leverage in beträchtlichem Umfang im Sinne der AIFM-Richtlinie einsetzen (ab dreifachem Hebel) und damit ohnehin erweiterten Berichtspflichten an die Aufsicht unterliegen, sollten in die weitere Prüfung der Systemrelevanz einbezogen werden", so der BVI.

Dem Verband zufolge gehen Asset Manager in ihrer Geschäftstätigkeit keine nennenswerten Eigenrisiken ein. Sie agierten in einem "höchst kompetitiven Umfeld, in dem selbst bei Insolvenz eines Fondsverwalters das Verwaltungsrecht leicht auf einen Wettbewerber übertragbar ist". Deshalb sei es falsch, Asset Manager als systemrelevant einzustufen. (bm)