Wer eine Lebens- oder Rentenversicherung hat, wird einmal pro Jahr von seinem Versicherer per Standmitteilung über das erreichte Vorsorgevermögen und die zu erwartende Rente informiert. Viele Kunden aber sind angesichts der Fülle an Fachvokabeln mit der Lektüre überfordert. Um dieses Schreiben für sie so klar, kurz und verständlich wie möglich zu halten, hat der Gesamtverband der Deutschen Versicherungswirtschaft (GDV) seine unverbindlichen Empfehlungen für Aufbau, Inhalt und Gestaltung der Standmitteilung überarbeitet – mit sprachwissenschaftlicher Unterstützung, wie er in einer Pressemitteilung schreibt.

Für Kunden ist bei Abschluss eines langfristigen Vertrages nicht absehbar, welche Überschüsse ihr Versicherer in den kommenden 20 oder 30 Jahren erwirtschaftet und wie sich dementsprechend ihr gebildetes Kapital und die Rentenansprüche entwickeln. Um die Altersvorsorge planbar zu machen, erhalten Versicherte regelmäßig eine Standmitteilung. Auf dieser Grundlage sollen Kunden die Entwicklung ihres Vertragskapitals überprüfen können, um ihre private Absicherung gegebenenfalls anzupassen.

Daher empfiehlt der GDV, die gesetzlich vorgeschriebene Standmitteilung um eine aktualisierte Beispielrechnung zu ergänzen. Die Kunden erhalten damit ein einfaches Hilfsmittel, um ihre Gesamtabsicherung im Alter aus gesetzlicher, betrieblicher und privater Altersversorgung abzuschätzen. Bei den zertifizierten Produkten ist diese Aktualisierung ohnehin vorgeschrieben.

Garantieleistungen im Fokus
Unerlässlich ist demnach eine deutliche Unterscheidung zwischen garantierten und unverbindlichen Leistungen. Damit Kunden diese Differenzierung überhaupt bemerken und verstehen, sind in der Verbandsempfehlung Garantiewerte optisch hervorgehoben und nicht-garantierte Werte mit einem entsprechenden Unverbindlichkeitshinweis versehen. Zudem sieht die Verbandsempfehlung die Berechnung mehrerer Szenarien mit unverbindlichen Werten vor.

Kein Versicherungsdeutsch
Um die Standmitteilungen so verständlich wie möglich zu machen, wurde die unverbindliche Verbandsempfehlung sprachwissenschaftlich geprüft. Auf Fachbegriffe sollten Unternehmen möglichst verzichten oder diese in einem separaten Abschnitt kurz und verständlich erläutern. Zudem zielt die Verbandsempfehlung auf eine Konzentration auf das aus Kundensicht Wesentliche in der Standmitteilung ab. Daher beschränkt die unverbindliche Verbandsempfehlung den Informationsumfang auf die Rentenleistung, die Leistungen im Todesfall sowie die Rückkaufswerte. Bei zertifizierten Produkten wird auch über die Entwicklung des gebildeten Kapitals informiert.

Die unverbindlichen Empfehlungen des GDV betreffen die Standmitteilungen zu klassischen und fondsgebundenen Tarifen, Riester-Rentenversicherungen sowie der klassischen Basisrente. Die Verbandsempfehlung bezieht sich ausdrücklich auch auf bereits bestehende Verträge. (fp)