Kunden des Online-Brokers Onvista erlebten am Schwarzen Montag (9. März) gleich einen doppelten Schrecken: Ihr Depot verlor nicht nur rasant an Wert – sie waren auch noch völlig machtlos dagegen. Schadensbegrenzung – beispielsweise duch Teil - oder Komplettverkäufe einzelner Positionen – blieb den meisten verwehrt. Denn angesichts der Masse an Zugriffen gingen die IT-Systeme des Online-Brokers vorübergehend in die Knie; den gesamten Tag über kam es immer wieder zu Verzögerungen und Einschränkungen, berichtet die "Frankfurter Allgemeine Zeitung" (FAZ).

Einige Kunden meldeten Probleme beim Verkaufen, andere konnten sich gar nicht erst einloggen. Erst am Dienstagvormittag lief alles wieder reibungslos. Mittlerweile hat sich der Online-Broker in einem Schreiben bei seinen Kunden entschuldigt. Als Grund für die technischen Pannen nennt Onvista die hohe Marktvolatilität. Besänftigen kann der Broker wütende Nutzer damit aber nicht. Viele Kunden sind stinksauer, schließlich macht es gerade an solch volatilen Tagen einen erheblichen finanziellen Unterschied, zu welchem Zeitpunkt man kaufen und verkaufen kann.

Anspruch auf Schadensersatz
Für Onvista könnte die Panne rechtliche Konsequenzen haben, berichtet die FAZ. Denn laut Gesetz haben Anleger in solchen Fällen einen Anspruch auf Schadenersatz, selbst wenn der Broker in den Allgemeinen Geschäftsbedingungen eine Haftung aufgrund technischer Störungen ausschließt, zitiert die Zeitung den auf Kapitalmarktrecht spezialisierten Münchner Rechtsanwalt Peter Mattil. In der Praxis ist es für Anleger aber oft schwierig nachzuweisen, dass sie zu einer bestimmten Zeit ein bestimmtes Geschäft abschließen wollten und welcher Verlust so entstanden ist. (fp)