Vermittler von Finanzanlagen und Versicherungen beurteilen die Verordnungen zur Honorarberatung sehr negativ. Besser kommen bei den Betroffenen die Regulierungen der Finanzanlage- und der Versicherungsvermittler weg. Das ist das Ergebnis des 8. AfW-Vermittlerbarometers, für das der Verband im Sommer 2015 online rund 1700 Vermittler befragte. Knapp die Hälfte der Teilnehmer möchte übrigens eine Erlaubnis für die Vermittlung von Immobiliardarlehen beantragen, so ein weiteres wichtiges Resultat.

Die erst jüngste abgeschlossene Regulierung der Honorarberatung im Rahmen des Paragrafen 34h Gewerbeordnung (GewO) wird nur von 5,2 Prozent der befragten Vermittler sehr positiv bewertet. Weitere 12,4 Prozent stufen sie als positiv ein. Dagegen äußerten sich 17 Prozent negativ über die Paragrafen 34e und 34h GewO, 16,1 Prozent sogar sehr negativ. Dies bestätigen auch die jüngsten Meldezahlen im Vermittlerregister. Allerdings ist der Anteil der unentschlossenen Vermittler in dieser Frage mit 30,8 Prozent relativ hoch, weil viele Vermittler sich von dieser Regulierung nicht betroffen sehen, wie der AfW in einer Pressemitteilung schreibt.

Gesetzesrahmen für Versicherungsvermittler zufriedenstellend
Die seit 2013 umgesetzte Regulierung der Finanzanlagenvermittlung werde zurückhaltender, aber dennoch mehrheitlich positiv beurteilt. Hier schätzen 12,9 Prozent die erfolgte Umsetzung als sehr positiv und 31,5 Prozent als positiv ein. Der Anteil der Skeptiker beträgt knapp ein Fünftel: 9,4 Prozent haben eine negative und 10,4 Prozent eine sehr negative Sicht auf die Regulierung über den Paragraf 34f GewO, 17,9 Prozent sind unentschieden.

Mit Abstand am besten wird die seit 2007 umgesetzte Regulierung der Versicherungsvermittlung beurteilt. Fast zwei Drittel der Vermittler halten sie für gelungen. So kreuzten 17,8 Prozent "sehr positiv" und 44,4 Prozent "positiv" im Fragebogen an. Demgegenüber haben 12,8 Prozent der Vermittler ein negatives und 6,8 Prozent ein sehr negatives Bild von der Umsetzung über den Paragraf 34d der Gewerbeordnung. 14,9 Prozent sind unentschieden.

Breites Interesse an 34i-Zulassung
Die anstehende Regulierung der Immobilienkreditvermittlung wirft ebenfalls ihre Schatten voraus. Laut dem AfW-Vermittlerbarometer wird fast jeder zweite Vermittler (47,9%) eine Erlaubnis zur Vermittlung von Immobiliardarlehen nach Paragraf 34i GewO beantragen, wenn die gesetzlichen Regelungen sowie die Kosten für die Erlaubniserteilung, Vermögenschaden-Haftpflicht oder Sachkundeprüfung vergleichbar mit den bereits abgeschlossenen Regulierungen für die Paragrafen 34d und 34f GewO wären.

Dass die Immobilienfinanzierung einen festen Platz im Portfolio vieler Vermittler hat und ein wichtiges Cross-Selling-Element darstellt, belegt ein weiteres Ergebnis des AfW-Barometers: Jeder vierte der Befragten (25,4%) vermittelt neben der Finanzierung stets auch weitere Produkte wie eine Berufsunfähigkeitsversicherung oder eine Hinterbliebenenabsicherung an seine Kunden. Weitere 28,6 Prozent vermitteln neben der Finanzierung weitere Produkte in mindestens jedem zweiten Beratungsfall. (jb)