Der Gesamtverband der Deutschen Versicherungswirtschaft (GDV) hat sich erneut für eine verstärkte staatliche Förderung der Riester-Rente ausgesprochen. Außerdem sollten auch Selbstständige "förderfähig" werden. Die Versicherer weisen für ihren wiederholten Appell auf den vor zwei Tagen veröffentlichten Rentenversicherungsbericht der Bundesregierung hin: Dieser kommt nämlich zu dem Schluss, dass im Alter die gesetzliche Rente alleine nicht ausreichen werde.

Der GDV führt in einer Pressemitteilung weiter aus, dass die Regierung selbst die Bedeutung der Förderung betont: "In Zukunft wird der erworbene Lebensstandard nur erhalten bleiben, wenn die finanziellen Spielräume des Alterseinkünftegesetzes und die staatliche Förderung genutzt werden, um eine zusätzliche Vorsorge aufzubauen", wird aus dem Bericht zitiert (Link zu der Pressemitteilung des Arbeitsministeriums und dem vollständigen Papier).

Ein weiterer Grund für die Forderungen des GDV ist sicher das schleppende Geschäft mit den Riester-Versicherungen. Diese Kategorie musste als einzige, nach den letzten bekannten offiziellen Zahlen, Rückgänge bei der Zahl der bestehenden Verträge hinnehmen.

Rahmenbedingungen müssen stimmen
Damit die Riester-Rente aber wie geplant ihren Zweck erfülle, müsste nach Meinung des GDV das Fördervolumen um mindestens ein Drittel angehoben werden. Schließlich sei die Höhe der Riester-Förderung seit 2002 unverändert und daher im Realwert deutlich gesunken. "Die Förderung der Riester-Rente sollte dynamisiert und an die Einkommensentwicklung angepasst werden", sagt GDV-Präsident Alexander Erdland. Die notwendigen Rentenreformen hätten den Vorsorgebedarf noch erhöht. Hinzu komme, dass das Zinsniveau heute deutlich niedriger ist als bei der Einführung der Riester-Rente.

Erhöhung des Fördervolumens um 800 Euro
Daher macht sich der GDV abermals für folgende Maßnahmen stark: Beiträge in Höhe von bis zu vier Prozent der Beitragsbemessungsgrenze sollten künftig einschließlich Zulagen förderfähig sein. Bezogen auf 2015 wäre das eine Anhebung von derzeit 2.100 Euro auf gut 2.900 Euro, analog zu der Förderung in der betrieblichen Altersversorgung (bAV). Darüber hinaus sollte die Grundzulage von derzeit 154 Euro auf mindestens 200 Euro angehoben werden und die Kinderzulage generell 300 Euro betragen – also auch für Kinder, die vor 2008 geboren wurden. (jb)