Günter Hirsch, Ombudsmann für Versicherungen, bemängelt in seinem nun vorgelegten Jahresbericht 2014 fehlende Fachkenntnisse bei Vermittlern. Einige im Beschwerdeverfahren eingeholte Stellungnahmen der Vermittler hätten erkennen lassen, dass diese selbst nicht über die notwendigen Kenntnisse – etwa zu den Fördervoraussetzungen von Riester- und Basisrentenversicherungen – verfügten, die zur Beratung des Versicherungsinteressenten erforderlich waren. Dies sei ein deutliches Indiz für eine Falschberatung gewesen, so Hirsch.

Insgesamt wurden im vergangenen Jahr 354 Beschwerden (nach 363 im Jahr 2013) im Zusammenhang mit Vermittlern an den Ombudsmann gemeldet. Davon waren wegen der komplizierten Zuständigkeiten aber nur 85 (2013: 79) zulässig. Einen inhaltlichen Schwerpunkt der Vermittlerbeschwerden bildeten erneut Beanstandungen der Beratung und der Vermittlung nicht benötigter Versicherungsverträge. Diese waren laut Jahresbericht überwiegend mit dem Ziel der Rückabwicklung der betreffenden Verträge verbunden. Eine geringere Anzahl von Beschwerden war auf den Ausgleich eines geltend gemachten Schadens gerichtet.

Zahl der Beschwerden erreicht Höchststand
Insgesamt ist die Zahl der an den Versicherungsombudsmann geschickten Beschwerden von Kunden 2014 auf einen neuen Höchststand gestiegen. Die Entwicklungen in den einzelnen Sparten verliefen dabei unterschiedlich: Während die Beschwerden im Lebensbereich zurückgingen, stiegen sie bei Gebäude- und Kfz-Kaskoversicherung. Verantwortlich für den Anstieg vor allem Jahresende sind Urteile des Bundesgerichtshofes (BGH) zum Bankenrecht.

In konkreten Zahlen erreichte die Schlichtungsstelle im vergangenen Jahr 19.897 Eingaben, 1.157 mehr als im Vorjahr 2013. Rechne man die unzulässigen Eingaben heraus, entspreche das Beschwerdeaufkommen (12.815) in etwa der Größenordnung des Vorjahres (12.614), heißt es in einer Pressemeldung zum Jahresbericht.

In der Gebäudeversicherung gab es einen Anstieg von 32,3 Prozent, und in der Kfz-Kaskoversicherung von 14,9 Prozent. Dagegen sah die Kfz-Haftpflicht einen Rückgang von 12,4 Prozent, die Lebenspolicen von 13,5 Prozent und die Berufsunfähigkeitsversicherungen von 14,0 Prozent. 364 Eingaben betrafen die seit 2013 hinzugekommene Zuständigkeit für Realkreditverträge, darunter 169 zulässige.

Urteile des BGH
Laut dem Jahresbericht lagen die Beschwerdeeingänge bis Ende November 2014 etwa auf dem  Niveau des Vorjahres. Im Dezember erreichten den Ombudsmann jedoch 2.976 Beschwerden, wodurch im Gesamtjahr 2014 "der bislang höchste Eingang seit Bestehen der Schlichtungsstelle" zu verzeichnen war. Auslöser war eine Entscheidung des BGH vom Mai 2014, nach der vorformulierte Bestimmungen über Bearbeitungsentgelte im Verkehr mit Verbrauchern unwirksam sind.

Die zunächst offene Frage der Verjährung möglicher Ansprüche beantwortete das oberste deutsche Gericht in seinen Entscheidungen vom 28. Oktober 2014. Hiernach begann die dreijährige Regelverjährungsfrist für zahlreiche Verträge erst mit Ablauf des Jahres 2011, was einen Ansturm auf die Schlichtungsstelle zur Folge hatte. (jb)