Die Zahl der Versicherungsvermittler schrumpft seit Jahren. Vor fünf Jahren führte der Deutsche Industrie- und Handelskammertag (DIHK) in seinem Register noch fast 260.000 Vermittler, inzwischen sind es nur noch gut 230.000. Den stärksten Rückgang hat das Lager der gebundenen Versicherungsvertreter zu verzeichnen: Rund 150.000 sind noch beim DIHK registriert, fast 30.000 weniger als noch im Sommer 2011. Die Zahl der Makler dagegen ist im gleichen Zeitraum sogar gestiegen, um fast 2.000 auf heute knapp 47.000.

Ausstieg nicht so leicht wie oft vermutet
Diese Zahlen spiegeln einen Trend wider, der in jüngster Zeit sogar noch Fahrt aufgenommen hat: Zahlreiche Versicherungsvertreter wollen sich aus ihrer Abhängigkeit von einem Anbieter lösen – und als unabhängiger Makler arbeiten. Doch die Loslösung vom Versicherer oder der Agentur ist nicht so einfach, wie mancher Vertreter sich das vorstellt, mahnt Ulrike Specht, Gesellschafterin der Kanzlei Paluka Sobola Loibl & Partner Rechtsanwälte in Regensburg.

Dort leitet die Fachanwältin unter anderem das Referat Versicherungsvertriebsrecht, wo die Beratung und Vertretung beim Ausstieg aus der Ausschließlichkeit einen Arbeitsschwerpunkt bilden. Wie wird der Agenturvertrag beendet? Wann besteht ein Ausgleichsanspruch? Wie lässt sich die Kündigungsfrist sinnvoll nutzen? Was ist bei der Kundenakquise erlaubt, was nicht? FONDS professionell ONLINE dokumentiert sieben ihrer Ratschläge, die werdende Makler beachten sollten – klicken Sie sich einfach oben durch die Bilderstrecke! (bm)